Prozess endet mit Haftstrafen

Skurrile Hooligan-Ausrede: "Geld beim Pinkeln gefunden"

Acht polnische Fußballfans – die 28.000 Euro geraubt haben sollen – wurden am Dienstag in Graz verurteilt. Zwei müssen sogar vier Jahre ins Gefängnis.
Christian Tomsits
24.06.2026, 22:55
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Nach dem brutalen Hooligan-Überfall auf der A9 bei Kalsdorf sind am Dienstag in Graz die Urteile gefallen: Alle acht angeklagten polnischen Fußballfans wurden verurteilt. Während zwei Haupttäter je vier Jahre unbedingte Haft ausfassten – sie wurden auch wegen Raubes schuldig gesprochen – kamen einige mit mit 2,5 Jahren davon.

Wegen versuchter schwerer absichtlicher und Körperverletzung in gemeinschaftlicher Absprache sowie schwerer Sachbeschädigung kamen Mitglieder der polnischen Hooligan-Gruppe sogar mit teilbedingten Haftstrafen davon und konnten nach dem Prozess bereits ihre Betten in der Justizanstalt abziehen und die Heimreise antreten.

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Die Männer hatten im November des Vorjahres nach einem Conference-League-Spiel von Legia Warschau in Slowenien auf der Heimreise nach Polen auf der Pyhrnautobahn gezielt den Verkehr gestoppt, um vermeintliche Anhänger des kroatischen Traditionsklubs Dinamo Zagreb abzufangen.

Dann überfielen die Schläger zwei Kroaten, die nichts mit der Fanszene zu tun hatten. Die Männer wurden aus dem Fahrzeug gezerrt, mit Holzstielen und Metallstangen attackiert, verletzt und ausgeraubt. Insgesamt verschwanden laut Anklage 28.000 Euro Bargeld, das für einen Autokauf gepackt war. Das (gemietete) Auto der Opfer wurde völlig zerstört.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf umfangreiche Ermittlungen, zahlreiche Zeugenaussagen, Handy-Daten sowie Videos und die ein oder andere DNA-Spur. Vor Gericht bleiben die sonst lautstark in Stadion grölenden Hooligans ungewohnt schweigsam. Sie bekannten sich allesamt "nicht schuldig".

Die Wiener Top-Anwälte Klaus Ainedter, Dominik Wild (MPW Rechtsanwälte) und die sehr engagierte Pia Kern ärgerten sich laut "Kleiner Zeitung" über die Mega-Anklage und argumentierten, dass man die Taten den Angeklagten nicht einfach so zuordnen könne: "Man fischt im Trüben bei der Aufklärung. Es gibt erhebliche Zweifel an der Identifizierung, der Großteil war ja auch vermummt."

Unrühmlicher Höhepunkt der Verhandlung: Ein beschuldigter Pole behauptete frech, er habe die bei ihm sichergestellten 3.000 Euro "beim Pinkeln im Gebüsch" gefunden, die Attacke zuvor im Auto verschlafen. Das Schöffengericht schenkte dem keinen Glauben und sprach alle acht Angeklagten (nicht rechtskräftig) schuldig. Die Verteidiger ließen durchblicken, die Urteile zu bekämpfen.

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