Jahrelang arbeitete Monika S. in der Buchhaltung eines Wiener Betriebs. Sie prüfte Bilanzen, verbuchte Rechnungen und galt als verlässliche Mitarbeiterin. Doch kurz vor ihrem 60. Geburtstag änderte sich ihre Situation im Unternehmen grundlegend.
Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, wurde die erfahrene Buchhalterin zunehmend ins Abseits gedrängt. Aufgaben sollen an eine jüngere Kollegin gegangen sein, die zuvor nicht aus der Branche kam.
Besonders deutlich habe Monika S. die Veränderung während eines Urlaubs bemerkt. Nach ihrer Rückkehr waren ihre bisherigen Aufgaben nicht mehr dieselben.
"Ich habe jahrelang verlässlich in der Buchhaltung gearbeitet. Plötzlich zählte meine Erfahrung nichts mehr. Während meines Urlaubs wurden mir einfach die Systemzugänge entzogen und ich wurde zur reinen Ablage degradiert", berichtet Monika S. gegenüber der "Krone".
Als sich die 60-Jährige dagegen wehrte, wurde ihr gekündigt.
Die Buchhalterin wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer. Diese brachte den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht und focht die Kündigung wegen eines verpönten Motivs sowie massiver Sozialwidrigkeit an, heißt es in dem Bericht der Tageszeitung.
Zu einem Urteil kam es nicht. Das Verfahren endete mit einem Vergleich über 15.000 Euro. Für Ines Stilling von der Arbeiterkammer zeigt der Fall ein grundsätzliches Problem am Arbeitsmarkt.
"Die Rufe nach Arbeiten bis 67 gehen an der Lebensrealität vorbei. Viele Beschäftigte spüren den Gegenwind am Arbeitsmarkt bereits ab Mitte 50 oder noch früher", erklärt Stilling in der "Kronen Zeitung".
Die Arbeiterkammer fordert deshalb ein Bonus-Malus-System für Betriebe. Unternehmen, die ältere Mitarbeiter vor der Pension aussortieren, sollen demnach finanziell belastet, andere hingegen belohnt werden.
Das reguläre Pensionsantrittsalter von Monika S. liegt bei 62 Jahren. Im Sinne der Gleichbehandlung hätte sie laut den vorliegenden Informationen freiwillig bis 65 Jahre im Unternehmen weiterarbeiten können.
Das Pensionsantrittsalter für Frauen wird derzeit schrittweise angehoben, jenes für Männer liegt bei 65 Jahren.
Monika S. verlor ihren Arbeitsplatz bereits mit 60 Jahren. Damit konnte sie weder die mindestens zwei Jahre bis zu ihrem regulären Pensionsantritt noch eine freiwillige Weiterbeschäftigung bis 65 im Betrieb absolvieren.