Die Vorfreude auf den Familienurlaub war groß, doch am Ende wurde die Reise nach Ägypten zum Albtraum. Eine Salzburgerin hatte für sich und ihre beiden Kinder bei einem großen Reiseveranstalter eine Woche All-inclusive in einem Fünf-Sterne-Hotel gebucht. Vor Ort kam jedoch alles anders.
Zunächst schien noch alles nach Plan zu laufen. Beim Check-in wurde die Familie allerdings vertröstet, weil das Zimmer noch nicht fertig war. Nach sechs Stunden Warten folgte schließlich die nächste Überraschung: Im gebuchten Hotel war kein Zimmer mehr frei. Der Mutter wurde nur eine Ersatzunterkunft angeboten.
Erschöpft von der langen Wartezeit nahm sie das Angebot an. Doch statt eines gleichwertigen Hotels fand sich die Familie laut Arbeiterkammer in einer Unterkunft wieder, die mit dem ursprünglich gebuchten Standard nichts gemeinsam hatte.
Die AK beschreibt die Zustände so: "Grauenhaftes Essen, ein verdrecktes, nach Zigarettenrauch stinkendes Zimmer, Schimmel im Badezimmer und eine Hotelzimmertür, die sich nicht versperren ließ." Für die Mutter und ihre beiden Kinder sei der Urlaub dadurch zur Tortur geworden.
Hinzu kam laut Arbeiterkammer, dass sich die Familie vom Reiseunternehmen mit ihren Beschwerden alleingelassen fühlte. Die Salzburgerin verlangte die Rückerstattung des gesamten Reisepreises sowie Schadenersatz. Nachdem der Reiseveranstalter auf die Forderungen nicht einging, schaltete sie die Arbeiterkammer ein.
Diese brachte den Fall schließlich vor Gericht - mit Erfolg. Die Klage war erfolgreich und die Familie erhielt insgesamt 3.660 Euro als Entschädigung für den missglückten Urlaub zurück.