Experte gibt Tipps

Urlaub gebucht? Auf diese 5 Dinge musst du jetzt achten

Der Urlaub ist geplant, die Vorfreude groß. Was viele nicht wissen: Auch nach der Buchung gibt es einige Regeln und Rechte, die du kennen solltest.
Oberösterreich Heute
20.06.2026, 22:45
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Sommer, Sonne, Strand – für viele Oberösterreicher steht der Urlaub kurz bevor. Doch Kriege, steigende Energiepreise, Flugausfälle oder Ärger mit Hotels können die Reisepläne schnell durchkreuzen. Genau davor warnt jetzt die Verbraucherschlichtung Austria (VSA). "Heute" hat zusammengefasst, worauf man achten muss, wenn die Ferien schon gebucht ist.

Die Verbraucherschlichtung Austria

Die Verbraucherschlichtung Austria hilft Konsumentinnen und Konsumenten seit mittlerweile zehn Jahren, Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich zu lösen.

Die Stelle wird unter anderem vom Sozialministerium gefördert, auch das Land OÖ unterstützt seit der Gründung.

Behandelt werden ganz unterschiedliche Themen – etwa Onlinekäufe, Reiseprobleme, Streit mit Handwerksbetrieben, Versicherungsfragen oder Gewährleistungsfälle.

1
Plötzlich teurer? Das gilt bei Preisaufschlägen
Grundsätzlich gilt: Bei Pauschalreisen darf der Veranstalter den Preis nachträglich erhöhen – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Etwa dann, wenn Treibstoff, Energie, Steuern, Gebühren oder Wechselkurse teurer werden.

Aber: Mehr als acht Prozent des ursprünglichen Reisepreises dürfen es nicht sein. Außerdem muss diese Möglichkeit schon im Vertrag stehen. Die Erhöhung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn schriftlich mitgeteilt und begründet werden.

Trotzdem kann es passieren, dass der Preis um mehr als acht Prozent steigt. In diesem Fall gelten aber gesetzliche Schutzbedingungen. "Wenn die Reise mehr als acht Prozent teurer werden sollte, habe ich das Recht, kostenlos zu stornieren", erklärt Joachim Leitner von der VSA. Einen Anspruch darauf, die Reise trotzdem zum alten Preis anzutreten, gibt es nicht.
2
Reisewarnung? Nicht jede Warnung bringt Geld zurück
Gerade wegen der angespannten Lage im Nahen Osten verfolgen viele Urlauber die Reisewarnungen des Außenministeriums genau. Bei Pauschalreisen können außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort – etwa Kriegshandlungen, Waldbrände, Überflutungen oder andere Naturkatastrophen – eine kostenlose Stornierung ermöglichen.

Eine offizielle Reisewarnung kann dabei ein wichtiges Indiz sein. Allerdings wurde das Warnsystem im vergangenen Herbst umgestellt. Die höchste Sicherheitsstufe gilt nun grundsätzlich für das gesamte Land, auch wenn nur einzelne Regionen betroffen sind. Deshalb sollten Urlauber immer die Detailinformationen für ihr konkretes Reiseziel lesen und sich nicht allein an der Einstufung orientieren.
3
Flug selbst gebucht? Dann gelten andere Regeln
Anders als bei Pauschalreisen sind nachträgliche Preisänderungen bei Flugtickets grundsätzlich kein Thema. Die Verbraucherschlichtung Austria hält dazu fest: "Der bei der Buchung bezahlte Ticketpreis gilt." Änderungen seien bei Flugtickets "im Regelfall für beide Seiten (also für Passagiere genauso wie für Airlines) nicht vorgesehen". Muss eine Airline einen Flug absagen, können Passagiere allerdings Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben.
4
Hotel-Flop? Fotos machen und sofort reklamieren
Das Hotelzimmer entspricht nicht den Bildern? Es ist schmutzig, laut oder riecht unangenehm? Dann sollten Reisende sofort aktiv werden. Experten empfehlen, Mängel umgehend zu dokumentieren, Fotos anzufertigen und Beschwerden schriftlich festzuhalten. Das kann später entscheidend sein, wenn Geld zurückgefordert werden soll.
5
Streit mit dem Anbieter? Diese Stellen helfen kostenlos
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Wer mit einer Airline, einem Reiseveranstalter, Hotel oder einer Buchungsplattform keine Lösung findet, kann sich an eine Schlichtungsstelle wenden. So ließe sich laut Leitner "zumindest im Nachhinein vieles ohne weitere Eskalation bereinigen".

Allein 2025 wurden bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte mehr als 6.600 Schlichtungsanträge eingebracht, die Verbraucherschlichtung Austria führte über 2.500 Verfahren durch.

Linzerin bekam 200 Euro zurück

Auch der Fall einer Linzerin zeigt, wie wichtig die Dokumentation ist und was Schlichtungsverfahren erreichen können: In einem Hotel in Mittelamerika passte aus ihrer Sicht vieles nicht: Lärm, Schmutz und Gestank trübten die Urlaubsfreude. Sie dokumentierte die Mängel und wandte sich schließlich an die VSA. Mit Erfolg – am Ende erhielt die Frau rund 200 Euro zurück.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen
{title && {title} } red, {title && {title} } 20.06.2026, 22:45
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen