Keine Erlaubnis

Kfz-Lehrling macht Urlaub im Kosovo und wird gefeuert

Ein Salzburger Kfz-Lehrling reiste ohne genehmigten Urlaub in den Kosovo. Nach seiner verspäteten Rückkehr verlor er seinen Job.
André Wilding
18.06.2026, 07:15
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Ein geplanter Sommerurlaub endete für einen jungen Salzburger nicht nur mit Ärger, sondern auch vor Gericht. Der Kfz-Lehrling wollte nach der Berufsschule verreisen, holte dafür aber keine offizielle Zustimmung seines Arbeitgebers ein, berichtet die "Kronen Zeitung".

Seit Februar 2024 absolvierte der junge Mann eine Lehre zum Kraftfahrzeugtechniker. Zwar hatte er seinen Ausbildnern mitgeteilt, dass er im Sommer Urlaub machen wolle, einen konkreten Urlaubsantrag stellte er jedoch nicht. Auch eine Vereinbarung über die Urlaubstage gab es nicht.

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Trotzdem trat der Lehrling am 8. Juli seine Reise in den Kosovo an. Kurz vor dem Abflug informierte er seinen Arbeitgeber per WhatsApp darüber, dass er bis 18. Juli nicht in Österreich sei, heißt es in dem Bericht weiter.

Rückreise verzögerte sich

Während des Aufenthalts verlor der junge Mann dann aber seinen österreichischen Ausweis, der gleichzeitig als Aufenthaltstitel galt. Deshalb konnte er nicht wie geplant zurückreisen.

Er verständigte laut "Krone" seinen Betrieb über die Probleme. Sein Chef forderte ihn daraufhin auf, spätestens am 24. Juli wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen. Der Lehrling kehrte jedoch erst einen Tag später zurück.

Die Konsequenz folgte unmittelbar: Das Arbeitsverhältnis wurde beendet.

Lehrling forderte 9.300 Euro

Der Salzburger zog daraufhin laut "Kronen Zeitung" vor Gericht und verlangte eine Kündigungsentschädigung in Höhe von 9.300 Euro. In erster Instanz bekam er zunächst Recht.

Das Oberlandesgericht Linz hob diese Entscheidung jedoch auf. Die Richter stellten fest, dass Urlaubsvereinbarungen zwar auch mündlich getroffen werden können, diese aber rechtzeitig und konkret vereinbart werden müssen.

Zudem verwiesen sie darauf, dass im Betrieb ein elektronisches System für Urlaubsanträge und deren Genehmigung vorhanden war. Die Entlassung des Lehrlings wurde deshalb als gerechtfertigt angesehen.

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