AK hilft Wienerin

Köchin bekommt nach Kündigung 8.900 Euro zurück

Eine Wiener Köchin wurde laut AK plötzlich von ihrem Lokal gekündigt. Vor Gericht bekam sie jetzt mithilfe der Experten 8.900 Euro zugesprochen.
Thomas Peterthalner
17.05.2026, 07:07
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Die Gastro-Branche klagt seit Jahren über Personalmangel. Doch laut Arbeiterkammer zeigt die Praxis oft ein anderes Bild. In Wien bekam eine Köchin nach einer umstrittenen Kündigung jetzt vor Gericht Recht - und insgesamt 8.900 Euro zugesprochen.

Probleme mit Lokalchef

Die Frau arbeitete laut AK insgesamt zehn Monate lang in dem Lokal. Zunächst war sie nur für 20 Wochenstunden angemeldet und erhielt dafür 955 Euro brutto pro Monat. Nach drei Monaten wurde das Dienstverhältnis auf Vollzeit aufgestockt, das Gehalt erhöhte sich auf 1.950 Euro brutto.

Doch nach weiteren sechs Monaten gab es Probleme. Laut AK drängte der Arbeitgeber die Köchin zu einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die Frau wollte das Schreiben aber nicht akzeptieren und verweigerte die Unterschrift.

Sofortiger Rauswurf

Danach soll ihr plötzlich mangelnde Flexibilität bei Dienstplanänderungen vorgeworfen worden sein. Schließlich sprach der Betrieb eine "Kündigung mit sofortiger Wirkung" aus. Die Arbeitnehmerin wandte sich an die Arbeiterkammer und klagte offenen Lohn, Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung ein.

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Wienerin bekam Geld zurück

Das Arbeits- und Sozialgericht gab ihr Recht. Ein Teil des Geldes wurde bereits überwiesen, mit Hilfe der AK soll die Frau auch den offenen Restbetrag noch bekommen. AK-Experte Ludwig Dvořàk kritisiert die Zustände in der Gastro-Branche: "Mit dieser 'Hire-and-fire'-Personalpolitik wird die Gastro den Fachkräftemangel nicht in den Griff bekommen. Stattdessen muss die Branche faire Arbeitsbedingungen und Löhne bieten."

Kündigungsfristen gelten

Auch zur Kündigung selbst stellt Dvořàk klar: "Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung kann nur in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart werden. Bei einer normalen Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es immer eine Kündigungsfrist, während der der Lohn weitergezahlt werden muss." Laut Arbeiterkammer ist das kein Einzelfall – schlecht planbare Arbeitszeiten und schnelle Kündigungen stünden in der Gastro laut AK weiterhin häufig am Menü.

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