Eine einfacher Essensbestellung wurde für einen Wiener plötzlich richtig teuer: Herr V. bestellte über eine bekannte Plattform Essen um knapp 70 Euro. Doch kurz darauf der Ärger: Der Betrag wurde gleich doppelt von seinem Konto abgebucht.
Grund dafür war ein technischer Fehler beim Zahlungsdienstleister. Für den Betroffenen begann damit eine nervenaufreibende Suche nach Hilfe. Mehrfach versuchte er, den Lieferdienst und den Zahlungsanbieter zu kontaktieren – ohne Erfolg.
Der Kundenservice war nur über Chat-Bots erreichbar, persönliche Ansprechpartner gab es nicht. Trotz mehrerer Anfragen blieb jede Reaktion aus. Eine Rückerstattung ließ ebenfalls auf sich warten.
Erst als sich Herr V. an die Arbeiterkammer Wien wandte, kam Bewegung in den Fall. "Wir intervenierten im Namen des Konsumenten beim Zahlungsdienstleister", sagt AK Konsumentenberaterin Kirstin Grüblinger.
Und das zeigte sofort Wirkung: "Dass wir uns eingeschaltet haben, zeigte sofort Wirkung. Herr V. erhielt faktisch den doppelt abgebuchten Betrag vollständig zurück. Denn ihm wurde zusätzlich eine Gutschrift als Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten gewährt."
Am Ende bekam der Wiener also nicht nur sein Geld zurück, sondern auch eine Entschädigung obendrauf. Der Fall zeigt: Ohne Druck geht oft nichts - mit der AK im Rücken schaut die Sache gleich anders aus.