Hammer-Strafe fix

Ohne FFP2-Maske im Auto: Wiener muss jetzt 275 € zahlen

In Zeiten der strikten Corona-Ausgangssperren fuhr Veysel (25) mit seinem Cousin Auto. Die Strafe will er nicht zahlen, stattdessen in den Häfn gehen.

Robert Cajic
Ohne FFP2-Maske im Auto: Wiener muss jetzt 275 € zahlen
Veysel (25) möchte die Corona-Strafen nicht zahlen.
Leserreporter / GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

"Heute"-Leser Veysel wird sich wohl noch lange an den 16. März 2021 erinnern: Der Lenker wurde bei einer Autofahrt durch Wien-Simmering von Beamten angehalten, danach hagelte es gleich mehrere Anzeigen. Wegen Missachtungen der damaligen Ausgangsbeschränkungen (Veysel war mit seinem Cousin unterwegs, der nicht im selben Haushalt lebte) sowie fehlender FFP2-Masken muss er nun 275 Euro brennen.

Keine Masken, Cousin alkoholisiert – deshalb muss Wiener zahlen

Nach dem Ende des "harten Lockdowns" am 8. Februar 2021 galten aufgrund anhaltend hoher Infektionszahlen jenseits der 3.000er-Marke auch einen Monat später weiterhin nächtliche Ausgangssperren – diesen fiel Veysel zum Opfer. Der Wiener soll nämlich laut eigener Aussagen vom Heeresdienst heimgefahren sein und lediglich bei einer Tankstelle gehalten haben, um Essen zu kaufen. Die Stadt Wien weist dies auf "Heute"-Anfrage entscheiden zurück.

Im "Heute"-Talk verdeutlicht die Pressestelle der Stadt Wien: "Laut Polizeianzeige war der Mann gemeinsam mit seinem (nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden) Cousin im PKW angetroffen worden, wobei sein Cousin stark alkoholisiert war. Wie sich aus dieser Anzeige auch ergibt, wurde nicht geltend gemacht, dass der Wiener etwas zu essen kaufen wollte."

"Dann gehe ich lieber wegen Corona-Strafen in Ersatzhaft!"

Daraufhin wurde ein Verwaltungsstrafverfahren mit Strafverfügung eingeleitet, das Resultat: 150 Euro Strafe, weil der 25-Jährige die Ausgangsbeschränkung missachtet hatte sowie eine weitere Geldstrafe in Höhe von 120 Euro, weil er ein Fahrzeug gemeinsam mit einer anderen Person benützt hatte, ohne eine FFP2-Maske zu tragen. Seither kamen noch 5 Euro Mahnspesen hinzu.

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Kurios: Veysel wollte nichts mit diesen Anschuldigungen zu tun haben. Deshalb gab er einer anderen Person eine Vollmacht, für ihn zu sprechen. Das Verwaltungsgericht Wien wies eine Beschwerde im Namen Veysels zurück, da der Wiener seine Gründe für den "Nightride" innerhalb der Ausgangssperre nicht ausreichend begründen konnte. Die Strafverfügung ist daher rechtskräftig, zahlen möchte er den Betrag von 275 Euro nicht: "Dann gehe ich lieber wegen dieser Coronastrafen in Ersatzhaft!"

In Niederösterreich bekommen zahlreiche Menschen ihre bereits bezahlten Coronastrafen rückerstattet – selbiges Vorgehen in Wien hätte Veysel wohl weniger Kopfschmerzen bereitet ...

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