Kein Witz! Auf ihrer Homepage gibt es einen Gehalts-Check für Geringverdiener. Dort ist unter der Sparte „Handel“ auch "Drogenhandel" zu finden. Doch das Ganze ist keine Panne.
"Damit sind Geringverdiener in Drogerien gemeint", so Helmut Gotthartsleitner (GPAdjp). "Drogenhandel" sei der offizielle Begriff für den Handel mit Drogerieartikeln.