Eine Anzeige des früheren ORF-Generaldirektors Roland Weißmann brachte die beiden ORF-Granden Pius Strobl und Alexander Wrabetz in Bedrängnis. Grund für die Vorwürfe waren Pensionszusagen aus dem Jahr 2010, die Wrabetz Strobl gemacht haben soll. Über seinen Anwalt Norbert Wess sprach Weißmann von Untreue.
Laut der Anzeige habe Wrabetz die Pensionszusagen "verschleiert" und damit nicht im Interesse des Senders gehandelt. Er soll seinem damaligen Nachfolger Weißmann erst in der letzten Stunde seiner Amtszeit davon erzählt haben.
Die schriftliche Vereinbarung habe Wrabetz dem ORF dann überhaupt "erst eine Woche nach seinem Ausscheiden" übermittelt. Die Vereinbarung soll Ansprüche auf über eine Million Euro beinhalten. Das Geld wäre demnach in monatlichen Pensionsraten auszuzahlen.
Am Dienstag hatte die interimistische Generaldirektorin Ingrid Thurnher am Rande der ORF-Direktorenwahl noch verkündet, dass der Sender ein Ermittlungsverfahren gegen Wrabetz und Strobl unterstützen würde. Am Mittwoch wurde jedoch bekannt, dass von den Vorwürfen nicht viel überbleibt.
Wie bereits berichtet, hat die Wiener Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass ein Ermittlungsverfahren aus "rechtlichen Gründen unzulässig" sei. Demnach seien die Vorwürfe nicht ausreichend. Man sehe von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.
Nun haben sich sowohl Wrabetz als auch dessen Anwältin Bettina Caspar-Bures gegenüber "Heute" zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft geäußert. Der ehemalige ORF-Boss beteuerte, dass er während seiner "gesamten Tätigkeit stets nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des ORF gehandelt" habe.
Die Anwältin des ORF-Granden zeigte sich hinsichtlich des Absehens eines Ermittlungsverfahrens zufrieden. "Es freut uns, dass heute die Bestätigung kam, dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird", so die Juristin.