Wenn es um die Verwendung von Videos und Bildern aus den sozialen Medien geht, ist der ORF offenbar nicht zimperlich. Bereits im heurigen Juni wurde die Rundfunk-Anstalt vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu einer Strafe in Höhe von 1.260 Euro verdonnert, weil Fotos eines Hobby-Fotografen vom Stromausfall im Prater 2022 ohne dessen Genehmigung verwendet wurden – "Heute" berichtete.
Nun landete der nächste Fall vor Gericht: Am 11. Juni 2022 fand in Wien der "Marsch für die Familie" statt – eine Gegenveranstaltung zur Regenbogenparade von christlichen Fundamentalisten und Rechtsextremen.
Teilnehmer einer Gegendemonstration hielten – trotz Aufforderung der Polizei – einen gewissen Abstand nicht ein – die Beamten griffen daraufhin zum Pfefferspray. Dies filmte wiederum ein freier Journalist, der einen Ausschnitt und einen Screenshot des Videos auf "X" stellte – allerdings mit dem Verweis auf Lizenzregeln, wonach das Material nur für nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden darf.
Der ORF sah die nicht kommerziellen Zwecke offenbar in seinem Fall gegeben: In mehreren Nachrichtensendungen wurden Ausschnitte des Videos und des Lichtbildes veröffentlicht, ohne den freien Journalisten zuvor zu kontaktieren. Auch auf der ORF-Homepage war das Video samt Screenshot zu sehen.
Das ließ sich wiederum der Wiener nicht bieten: Er klagte auf Unterlassung und forderte 2.886 Euro an angemessenem Entgelt und Schadenersatz in Höhe von 2.405 Euro – insgesamt also 5.291 Euro.
Der ORF erklärte, dass er aufgrund der Lizenzbedingungen das Material nutzen darf. Die Vorinstanzen gaben aber dem Kläger (teilweise) recht, das Berufungsgericht sprach ihm eine Zahlung von insgesamt 2.020 Euro zu. Und auch der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil. Der ORF sei der größte Medieninhaber Österreichs, daher könne man davon ausgehen, dass er kommerziell tätig ist, urteilte der OGH.