TV-Beitrag

ORF wirbt jetzt auf TikTok dafür, dass du zahlen musst

"Nie wieder Zahlungsfristen versäumen". So wird das neue "ORF-Beitrags Service" nun auch auf TikTok für die demnächst startende ORF-Gebühr für alle.

Rene Findenig
ORF wirbt jetzt auf TikTok dafür, dass du zahlen musst
"Jetzt bequem SEPA-Lastschrift einrichten und nie wieder Zahlungsfristen versäumen", wirbt der ORF auf TikTok.
Screenshot TikTok

Ob man damit auch die Menschen in Österreich erreichen will, die gar nicht ORF schauen und künftig trotzdem dafür zahlen müssen? Neu wirbt das "OBS - ORF-Beitrags Service", das spätestens zum Jahreswechsel die bisherige GIS ablösen wird, auf TikTok für den neuen ORF-Beitrag. Dieser kommt ab 1. Jänner 2024 bekanntlich als verpflichtende Haushaltsabgabe, die gezahlt werden muss, egal ob man den ORF überhaupt ansieht und ein Fernseh-Gerät zu Hause hat – oder nicht. "Jetzt bequem SEPA-Lastschrift einrichten und nie wieder Zahlungsfristen versäumen", wirbt der ORF auf TikTok – für weitere Informationen wird auf die Seite orf.beitrag.at verwiesen.

Dort heißt es weiter: "Der ORF-Beitrag wird dann für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat. Teile des neuen ORF-Beitragsgesetzes gelten bereits ab sofort. Das betrifft die Registrierung. ORF-Beitrags Service hebt ab 1. Jänner 2024 ORF-Beitrag und Landesabgabe ein. Der ORF-Beitrag wird günstiger, 15,30 Euro monatlich. Zukünftig sind Hauptwohnsitz-Adressen zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze sind ausgenommen." Befreien lassen kann man sich auch weiterhin – unter gis.at/befreiungsrechner kann man sich berechnen, ob man der Haushaltsgebühr entgeht.

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    Ob man damit auch die Menschen in Österreich erreichen will, die gar nicht ORF schauen und künftig trotzdem dafür zahlen müssen? 
    Screenshot ORF

    "Handlungsbedarf" bei jenen, die keine GIS zahlen

    Wer bereits bisher die GIS gezahlt hat, für den ändert sich nichts. "Hat jemand bisher Radio und/oder Fernseher angemeldet, so übernimmt das ORF-Beitrags Service (jetzt noch GIS) ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise in das neue System", so der ORF. "Handlungsbedarf" besteht allerdings bei bisherigen Nicht-Zahlern: "So muss ab jetzt pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person noch bei der GIS registriert werden, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist. Dies gilt etwa auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben."

    Wer sich nicht meldet, wird automatisch aufgefordert, dies zu tun. Und: "Für Neuanmeldungen ab 01. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) wird einmal jährlich gezahlt. Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden." Heißt aber auch: Wer sich nicht jetzt bei der GIS anmeldet und auf eine Aufforderung wartet, muss ab 1. Jänner 2024 dann den gesamten Jahresbetrag auf einmal per Zahlschein einzahlen und kann nicht die zwei- oder sechsmonatige Zahlung nutzen.

    Höhe der Gebühr richtet sich nach Bundesland

    Für alle Haushalte schlägt der ORF künftig mit zumindest 183,60 Euro jährlich zu Buche. Ein "Körberlgeld" fürs Landesbudget kommen in Tirol, Kärnten, Steiermark und dem Burgenland noch obendrauf, wodurch die Jahressumme bei bis zu 240 Euro liegen wird (siehe Infografik unten). In Tirol werden damit 220,32 Euro jährlich, im Burgenland 238,80 Euro, in Kärnten ebenfalls 238,80 Euro und in der Steiermark 240 Euro fällig. 

    Das finanziert der ORF mit Haushaltsabgabe

    • 4 Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+)
    • 9 Landesstudios mit eigenen Beiträgen für TV
    • 3 österreichweite Radiosender (Ö3, Ö1, FM4)
    • 9 Regional-Radiosender aus den Bundesländern
    • ORF-TVThek
    • ORF-Teletext
    • ORF.at
    • ORF Sound
    • ORF Topos
    • Social Media-Profile
    • ein Korrespondentennetz
    • bald noch mehr Online-Angebote – wofür es heftige Kritik von privaten Verlegern hagelt
    rfi
    Akt.