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Osterurlaub heuer trotz Corona an der Adria möglich?

Seit Monaten wird wegen der Pandemie von nicht unbedingt notwendigen Reisen abgeraten. Doch ist ein kleiner Osterurlaub an der Adria heuer möglich?

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Ist ein Osterurlaub in Kroatien wegen Corona denn überhaupt möglich?
Ist ein Osterurlaub in Kroatien wegen Corona denn überhaupt möglich?
(Bild: Fotolia)

Zu Ostern verschlägt es jedes Jahr viele Österreicher an die Adria, um dort während ihres Urlaubes die ersten warmen Sonnenstrahlen am Meer zu genießen. Auch Österreicher mit kroatischen Wurzeln nützen jene Zeit, um ihre Familien über die Feiertage zu besuchen. Doch wie sieht es dieses Jahr aus? Ist ein Osterurlaub in Kroatien wegen Corona denn überhaupt möglich?

Prinzipiell ist zu sagen, dass sich die Corona-Zahlen in dem Balkan-Land vergleichsweise in einem eher moderaten Rahmen bewegen. Zuletzt meldete Kroatien bei 2294 durchgeführten Tests 91 neue Corona-Fälle innerhalb von 24 Stunden. Damit ist die Zahl der derzeit aktive Fälle auf 2892 gestiegen. Davon befinden sich 791 im Krankenhaus, 64 Patienten müssen intensivmedizinisch betreut werden. Die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den abgelaufenen sieben Tagen je 100.000 Einwohner, beläuft sich auf 73,8 (Stand 1. März). Im Gegensatz dazu ist dieser Wert in Österreich mehr als doppelt so hoch und liegt bei 161 (Stand 28.02., 14 Uhr).

Regierung rät von Reisen ab

Wie sich das Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen entwickeln wird, kann allerdings niemand vorhersagen.

Prinzipiell rät die Regierung wegen der Pandemie von derzeit nicht unbedingt notwendigen Reisen ins Ausland ab. Ausdrücklich verboten sind jene aber nicht. Angesichts der in Europa und auch der Welt herrschenden Corona-Lage, muss aber jeder für sich selbst entscheiden, ob ein Auslandsurlaub im Moment nötig und sinnvoll ist.

Lockerungen in Kroatien ab 1. März

Der März beginnt in Kroatien mit einigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen. So dürfen ab dem 1. März etwa Gastronomiebetriebe wieder aufsperren und zwischen 6 und 22 Uhr offen haben. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist also unter Einhaltung der epidemiologischen Maßnahmen in Gastgärten und auf Terrassen von Gastro-Betrieben erlaubt. Der innere Bereich bleibt mit Ausnahme der Toiletten geschlossen

Erste Öffnungsschritte gibt es auch im Sportbereich. Hier darf wieder im Innenbereich trainiert werden - pro Person muss aber eine Fläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Auch erste Sportarten unter freiem Himmel werden wieder gestattet.

Einreise nach Kroatien

Die Einreise nach Kroatien ist für alle EU-Staatsangehörigen mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. 

 Um lange Wartezeiten bei einem Grenzübertritt zu vermeiden, empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten bereits vorab online zu hinterlegen.

Bei Einreisen nach Kroatien aus den Schengen- und EU-Mitgliedstaaten muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ein PCR-Test ist auch bei Einreise nach Kroatien auf eigene Kosten möglich, wobei das Ergebnis allerdings in häuslicher Quarantäne abgewartet werden muss. Sofern sich Einreisende nicht testen lassen, besteht ab dem Einreisedatum die Pflicht zur 10-tägigen häuslichen Quarantäne.

➤ Alle Details zu den Reise-Infos auf der Seite des Bundesministeriums >>

Quarantäne in Österreich

Bei der Planung einer Reise muss allerdings auch die Tatsache beachtet werden, dass bei Rückkehr eine Quarantänepflicht in Österreich besteht. Seit 19. Dezember müssen alle Einreisenden, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, eine 10-tägige Quarantäne antreten. Frühestens ab dem fünften Tag der Quarantäne ist ein Freitesten mittels negativem PCR- oder Antigen-Test möglich.

Zudem müssen sich alle Personen, die nach Österreich einreisen wollen, vorab über das "Pre-Travel-Clearance-Formular" (PTC) registrieren. Eine Registrierung ist max. 72 Stunden vor der Einreise möglich. Das entsprechende Formular ist unter www.oesterreich.gv.at abrufbar.

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