Coronavirus

Was sich nun bei der Einreise nach Österreich ändert

Am Freitag hat das Gesundheitsministerium die Einreiseverordnung novelliert. Das ändert sich ab Samstag >>

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Bei der Einreise nach Österreich werden nun auch ausländische Coronavirus-Testergebnisse anerkannt.
Bei der Einreise nach Österreich werden nun auch ausländische Coronavirus-Testergebnisse anerkannt.
ALEX HALADA / picturedesk.com

Am Freitag hat die Regierung die Einreiseverordnung durch eine Novelle ergänzt. Das Gesundheitsministerium teilte am Freitagabend mit, dass ab Samstag, den 13. Februar 2021, bei der Einreise nach Österreich nun auch ausländische Coronavirus-Testergebnisse anerkannt  werden. Jedoch müssen jene auf Deutsch oder Englisch sein. Testergebnisse in anderen Sprachen müssen weiterhin durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt werden.

Zudem wurde mit der Novelle der Einreiseverordnung die Frist für die verpflichtende Registrierung  auf drei Tage vor der Einreise beschränkt. Das bedeutet, dass Einreisende sich frühestens 72 Stunden vor der Einreise online registrieren können. Für Personen, die eine entsprechende Registrierung bereits durchgeführt haben, bleibt jene aber bis inklusive 18. Februar gültig.

Ärger an den Grenzen

Der Grund für die Novellierung der Verordnung waren Kritiken wegen teils langer Wartezeiten an den Grenzen in Salzburg und Oberösterreich für Pendler. Die seit Mittwoch geltenden, schärferen Einreiseregeln hatten an den dortigen Grenzen für teilweise lange Wartezeiten gesorgt. Insbesondere Pendler aus Bayern ärgerten sich darüber, dass für die Einreise nach Österreich zunächst keine deutschen Coronatests anerkannt wurden. Pendler brauchten daher zusätzlich ein ärztliches Attest - beispielsweise von einem Hausarzt.

Am Mittwoch ist die geänderte Einreiseverordnung in Kraft getreten.  Jene besagt, dass nun auch Grenzpendler und bayrischen Schüler, die in Österreich Klassen besuchen, einmal pro Woche einen negativen PCR- bzw. Antigen-Test vorlegen müssen. Zudem müssen sie sich jede Woche online registrieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Durchzugspendler, die etwa vom Pinzgau über das kleine deutsche Eck nach Salzburg in die Arbeit fahren.

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