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Coach sauer – Jetzt auch Workouts im Freien verboten

Filip Ivankovic bietet normalerweise Outdoor-Trainings an, doch das ist seit dem zweiten Lockdown verboten. Nun kritisiert er die Corona-Maßnahmen. 

Rhea Schlager
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Die beiden Geschäftsführer dürfen ihr Outdoor-Training nicht mehr anbieten.
Die beiden Geschäftsführer dürfen ihr Outdoor-Training nicht mehr anbieten.
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Die Corona-Pandemie traf einige Branchen bisher besonders hart. Dazu zählen auch die Fitnesscenter, dessen Betreiber die monatelangen Schließungen teilweise nicht mehr überleben dürften - "Heute" berichtete. Gegen die harten Lockdown-Regeln der Bundesregierung möchten die Inhaber des City Boot Camps nun ankämpfen, allerdings sind ihnen die Hände gebunden, wie Filip Ivankovic, einer der beiden Geschäftsführer, erzählt.

Training im Freien nicht erlaubt

"Ich kann nachvollziehen, dass die Fitnesscenter geschlossen haben", so Ivankovic über die aktuelle Situation. "Was ich aber nicht verstehe, ist, dass es uns verboten ist, Outdoor-Trainings anzubieten, die bei uns eigentlich ganzjährig wahrgenommen werden können." Dabei soll es sich um Trainings handeln, die an der frischen Luft mit Einhaltung von einem Abstand von zwei bis drei Metern und ohne Körperkontakt durchgeführt werden.

"Gleichzeitig darf sich aber eine unbestimmte Anzahl an Personen auf einem öffentlichen Platz aufhalten und Eislaufplätze und Skipisten benutzen. Für uns im Outdoor-Sport besteht diese Möglichkeit leider nicht. Immerhin ist Sport für unsere physische und psychische Gesundheit sehr essentiell und wichtig."

Die beiden Geschäftsführer Filip Ivankovic und Martin Kremser sehen im Outdoor-Training eine gute und sinnvolle Alternative, um weiterhin ihre Einheiten anbieten zu können. "Wir haben ganzjährig und bei jedem Wetter Outdoor-Trainings oder Boot Camps an der frischen Luft. Leider dürfen wir seit dem 3. November aber keine Trainingseinheiten mehr machen, während der Handel und die großen Shoppingcenter im Dezember aufsperren durften. Wo ist da die Relation?", fragt der verärgerte Sportler. 

Veranstaltungen nicht erlaubt

Kurse und organisierte Trainings, die auch im Freien stattfinden, sind untersagt, erklärt Manfred Behr, Pressesprecher des Bundesministeriums für Sport. "Dies deshalb, weil laut Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz jede geplante Zusammenkunft von Menschen als Veranstaltung zu werten ist. Um die Covid-19-Pandemie einzudämmen, sind Veranstaltungen derzeit nicht zulässig."

"Beim Eislaufen und Skifahren handelt es sich hingegen um Sportausübung von Einzelnen (bzw. um Sportausübung von Personen aus dem gleichen Haushalt), die die Sportausübung zu unterschiedlichen Zeiten beginnen und beenden", so Behr weiter. "Es handelt sich deshalb um keine geplante Zusammenkunft von Menschen. Kurse sind bei dieser Art von Sportausübung natürlich ebenso unzulässig."

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