Wohnen

Paar will für Wohnung 28.000 Euro Miete zahlen – Absage

Ein Zürcher Paar ist enttäuscht: Obwohl es sich eine Luxuswohnung an bester Lage leisten kann, lehnte die Verwaltung ab.

20 Minuten
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    Im Zürcher Kreis 2 wird ein luxuriöses Penthouse vermietet.
    Im Zürcher Kreis 2 wird ein luxuriöses Penthouse vermietet.
    20 Minuten / Homegate

    515 Quadratmeter Wohnfläche, ein beheizter Indoor-Pool, eine Dachterrasse und ein Lift direkt in die Wohnung: Im Zürcher Kreis 2 wird ein luxuriöses Penthouse vermietet. Kostenpunkt: satte 26.500 Franken pro Monat – umgerechnet sind das fast 28.000 Euro. Interesse an dem Objekt hatten auch eine 42-Jährige und ihr Partner aus Zürich.

    "Wir konnten unsere Bonität bereits vor der ersten Besichtigung detailliert nachweisen und wollten die Wohnung wirklich mieten, da sie uns so sehr gefiel", erzählt die 42-Jährige gegenüber "20 Minuten". Weil das Paar geschäftlich häufig im Ausland sei, schlug es vor, das Penthouse während dieser Abwesenheit an Freunde und Bekannte unterzuvermieten. "Das wäre auch gut für die Wohnung, weil sie dadurch genutzt wird und nicht einfach leer steht", so die Frau.

    "Ich finde es dekadent und verrückt"

    Zudem gab das Paar an, hin und wieder Dinnerpartys veranstalten zu wollen – nicht nur im privaten Rahmen: "Wir sind Unternehmer im Finanzdienstleistungsbereich, da gibt es keine klare Grenze zwischen privat und geschäftlich. Wir hätten sicher auch mal Geschäftspartner eingeladen." Doch die Verwaltung lehnte nach Absprache mit der Eigentümerschaft ab. Wie es in der E-Mail, die "20 Minuten" vorliegt, heißt, sei man für eine private Nutzung offen – alles andere komme nicht infrage.

    Für die 42-Jährige unverständlich, insbesondere da die Wohnung so seit mehreren Monaten leer stehe und der Vermieter damit über 100.000 Franken "den Bach runter laufen lasse": "Ich finde es dekadent und einfach nur verrückt, dass man selbst bei einem solch stolzen Mietpreis derart wählerisch ist und es sich leisten kann, die Wohnung lieber leer zu lassen, anstatt den Interessenten auch nur einen Millimeter entgegenzukommen. Es sollte ja klar sein, dass ein Mieter in dieser Preisklasse mehr Flexibilität braucht."

    Vermieter dürfen frei entscheiden

    Laut Fabian Gloor, Jurist beim Deutschschweizer Mieterverband, hat die Vermieterschaft ein sogenanntes Mieterinnen- und Mieterwahlrecht, das heißt, sie dürfen selbst bestimmen, wem sie ihre Wohnung vermieten, dies, obwohl Wohnen ein Menschenrecht ist. Die Preisklasse spiele diesbezüglich keine Rolle.

    Für Wohnungen in diesem Preissegment dürfte es eher schwierig sein, überhaupt Personen zu finden, die in der Lage sind, eine so hohe Miete zu berappen: "Deshalb ist es schon ein wenig erstaunlich, dass es sich die Verwaltung leisten kann, diese Mieter abzulehnen. Offenbar geht sie davon aus, dass sie andere Interessenten findet, die bereit sind, diesen völlig überrissenen Mietzins zu bezahlen", so Gloor. Die Verwaltung selbst wollte sich auf Anfrage von "20 Minuten" nicht dazu äußern.

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      Helmut Graf