Tierarzt im Visier

Papagei Jacky tot – So kann Familie 10.000 € bekommen

Der lustige Geselle starb nach einer Schnabel-OP, die Familie will Trauergeld. Schon einmal landete ein ähnlicher Fall vor dem Höchstgericht.
Thomas Peterthalner
18.03.2025, 07:30

Bei einer tierlieben Familie aus dem Wiener Umland ist die Trauer groß. Ihr geliebter Papagei Jacky starb nach einer Schnabel-OP bei einem Wiener Tierarzt. "Er hat sich nach der Narkose nicht mehr erholt", erzählt Besitzerin Doris L. (55). Die Familie brachte Klage gegen den behandelnden Tierarzt ein, dieser soll schuld am Tod des süßen Vogels sein. Die Klage wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft Wien abgewiesen.

"Waren in psychologischer Behandlung"

"Wir kommen mit einem gesunden Vogel hin und gehen mit einem toten heim", ärgert sich Doris L. auch noch Monate später. "Der Arzt hat den Papagei so fest gedrückt, dass er Frakturen hatte." Der lustige Geselle sei immer zu Späßen aufgelegt gewesen, werde noch immer schmerzlich vermisst. "Wir waren in psychologischer Behandlung. Mein Mann kann sich noch immer keine Fotos von Jacky anschauen."

Star-Anwältin Astrid Wagner hilft der tierlieben Familie.
Denise Auer

"10.000 Euro Trauergeld"

Star-Anwältin Astrid Wagner kämpft für die tierlieben Niederösterreicher. "Bei Verlust von Tieren sollte ein Trauergeld zuerkannt werden", erklärt Wagner. "Die Familie ist schwer traumatisiert, ihr würden 10.000 Euro zustehen." Bei verstorbenen Angehörigen ist es möglich, ein Trauerschmerzengeld einzufordern. Doch wie sieht es bei Haustieren aus?

Hund beschäftigte Höchstrichter

Einen tierischen Vorbild-Fall gibt es. Während der Pandemie zogen zwei Tierfreunde bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Ihr "Familienhund" war bei einem Unfall ums Leben gekommen.

Trauergeld für Hund gefordert

Die Kläger forderten für den Verlust des Vierbeiners Trauerschmerzengeld von jeweils 8.000 Euro. Sie hätten den Hund wie ein Kind gepflegt, heißt es auf der OGH-Seite, ihn täglich angezogen, alle "besonderen Ereignisse" mit ihm gefeiert und ihm "spezielle Hundehotels, Hundesalons und Hundemoden sowie auch veganes Hundefutter und sogar Hundewellness" zuteil werden lassen.

Geld nur bei Vorsatz

Die Höchstrichter ließen die Tierfreunde, wie auch schon die Vorinstanzen, abblitzen. Nach ständiger Rechtsprechung bestehe bei grob fahrlässiger Tötung von nahen Angehörigen ein Anspruch auf immateriellen Schadenersatz ("Trauerschmerzengeld"). "Das kann aber nicht auf die Tötung eines Haustiers übertragen werden", so die OGH-Richter. Dem Schädiger müsste vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden. Doris L. und ihre Familie wollen jedenfalls im Drama um Papagei Jacky weitere Schritte gegen den Tierarzt prüfen. Dieser wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die Unschuldsvermutung gilt.

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