Auch wenn Silvester für viele ein Tag zum Feiern ist, offiziell ist es kein Feiertag. Daher gelten heute in Wien die gewohnten Regeln für Kurzparkzonen. Autofahrer müssen in den entsprechenden Bereichen zwischen 9 und 22 Uhr Parkscheine lösen, da die üblichen Parkvorschriften auch an diesem Tag uneingeschränkt gelten.
Dies betrifft ebenso die Parkregeln für Geschäftsstraßen, Bahnhöfe, Krankenhäuser und Anrainerparkplätze, erinnert der ÖAMTC in einer Aussendung.
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gelten zusätzlich spezielle Bestimmungen für Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausschließlich von Anrainern mit gültigem Parkpickerl oder Personen mit Behindertenausweis genutzt werden. Auch Motorräder und Mopeds dürfen diese Parkplätze nicht nutzen.
Die ÖAMTC-Verkehrsexperten empfehlen, beim Parken in diesen Bezirken besonders aufmerksam zu sein, um kostenpflichtige Strafen zu vermeiden.
Mit Beginn des neuen Jahres steigen außerdem die Parkgebühren in Wien. Ab dem 1. Jänner kostet eine halbe Stunde Parken 1,30 Euro (bisher 1,25 Euro) und eine Stunde 2,60 Euro (bisher 2,50 Euro).
Autofahrer sollten sich daher frühzeitig über die geltenden Vorschriften informieren, um unliebsame Überraschungen (und Strafen) zu vermeiden.