In den vergangenen zwei Wochen dürften einige Motorradlenker in Graz verdutzt gewesen sein, als plötzlich Parkstrafen eintrudelten. Seit Jahren stellen sie ihr Gefährt am selben Ort ab und plötzlich soll dies verboten sein.
Die Zahlungsaufforderungen lassen sich dadurch erklären, dass in der steirischen Landeshauptstadt aktuell eine "Aktion scharf" läuft. Dies betrifft vor allem mit Bügeln und Markierungen gekennzeichnete Radabstellplätze. Oft werden dort Motorräder abgestellt.
Dies sei bereits verboten, jedoch über die Jahre hinweg toleriert worden. Nun werden jedoch 25 Euro fällig. Gegenüber der "Kleinen Zeitung" verrät Thomas Lambauer, Bereichsleiter beim Grazer Parkraumservice, dass dies nicht auf Weisung der Politik geschehen sei. Vielmehr habe man immer mehr Beschwerden über an Radabstellplätzen geparkte Motorräder erhalten.
Dadurch habe man die Kontrollen seit zwei Wochen verstärkt. Bisher sei man mit einem gewissen Grad an Augenmaß vorgegangen. Bei den Kontrollen habe man darauf geachtet, dass die Flüssigkeit, Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werde. Aufgrund der steigenden Beschwerden ginge sich dies jetzt nicht mehr aus.
Demnach sei der Parkdruck für Fahrradfahrer in der Stadt durch die überfüllten Abstellflächen zu groß. Auch die rechtliche Lage sei eindeutig: Die Radabstellplätze gelten durch die weiße Markierung als eine Erweiterung des Gehsteigs. Dort ist das Parken verboten.
Laut dem Bericht gibt es in der Stadt jedoch auch Radabstellplätze, die eine Ausnahme darstellen. An Orten mit dem Schild "P Einspurige" dürfen auch Motorräder geparkt werden. Dem Straßenamtschef, Thomas Fischer, zufolge wolle man jedoch prüfen, ob diese Zeichen "bereinigen" – sprich abmontieren werde.
Laut Lambauer sei es an solchen Abstellplätzen nämlich schon zu fälschlichen Strafen gekommen. Man habe sechs Motorradlenker, die ihr Fahrzeug dort abstellten, abstrafen wollen. Diese Strafen werde man allerdings zurückziehen.