Nach dessen überraschender Hirnblutung im Jahr 2021 übernahm eine pensionierte Lehrerin (65) aus Niederösterreich die Erwachsenenvertretung ihres Lebensgefährten. Der Bankangestellte verfügte – wie es die Staatsanwaltschaft formulierte – über eine "gediegene finanzielle Situation". Dennoch soll die Frau in seinem Namen Sozialleistungen beantragt und eigene Rechnungen großzügig vom Geld des Partners beglichen haben.
Darunter: 3.000 Euro für eine Ayurveda-Behandlung, wohlfeile 4.000 Euro für die Wohnungseinrichtung der Tochter oder ein Goldring um 4.000 Euro. Auch die Yoga-Ausbildung des Nachwuchses soll die Mutter vom fremden Geld bezahlt haben, über das sie als Erwachsenenvertreterin nicht frei hätte verfügen dürfen.
Selbst Lebenserhaltungs-Kosten und Tank-Rechnungen holte sich die Frau zwischen 2021 und 2023 als Barauslagenersatz ab, schlichtete das Pflegegeld über 60.000 Euro fein säuberlich in einem Schuhkarton. "Obwohl die hochbetagten Eltern des Mannes ihren Sohn pflegten und sie nur manchmal zu Besuch gekommen war", erklärte so die Staatsanwältin. Die Folge: eine Untreue und Betrugsanklage über insgesamt rund 200.000 Euro.
Verteidiger Michael Dohr widersprach vehement. Die Anklage beinhalte glatte Lügen, vielmehr vermutete er einen erbitterten Erbschaftsstreit hinter der ganzen Sache. Er betonte: Der leider verstorbene Mann war bis zuletzt "geistig fit" und wollte seiner Partnerin finanziell unter die Arme greifen, erklärte er. Ihre Töchter hätte er wie die eigenen gesehen.
Die Angeklagte selbst war völlig schockiert über die Situation, als ehemalige Professorin mit Doktortitel vor Gericht sitzen zu müssen, beteuerte mit zittriger Stimme ihre große Liebe zu dem Mann, der ein echter "Macher" gewesen sei. Nur zu ihren Vermögensverhältnissen wollte sie auf Anraten ihres Anwalts keine Aussage tätigen. Vertagt – die Unschuldsvermutung gilt.