Oberösterreich

Pass auf! Das droht dir, wenn du ein Haustier anfährst

Der Schreck ist groß, wenn man einen Hund oder eine Katze angefahren hat. Jetzt warnt der ÖAMTC: Das Ganze kann auch ordentlich teuer werden.

Tobias Prietzel
ÖAMTC-Juristin Silvia Winklhamer weiß, was man nach einem Unfall beachten muss.
ÖAMTC-Juristin Silvia Winklhamer weiß, was man nach einem Unfall beachten muss.
iStock, ÖAMTC

Es ist die Horrorvorstellung aller Lenker: Plötzlich läuft ein Tier auf die Straße, man kann nicht mehr rechtzeitig anhalten, es kommt zum Zusammenstoß. Oberösterreichs Verkehrslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ) machte vor Kurzem darauf aufmerksam, welche ungeheuren Kräfte bei einer Kollision mit Wild frei werden.

Nun erklärt der ÖAMTC, worauf man achten muss, wenn es nicht ein Reh oder Wildschein erwischt hat, sondern Bello und Co. "Wie bei jedem Verkehrsunfall gilt: Mit dem Fahrzeug an einer sicheren Stelle anhalten und Warnblinkanlage einschalten", sagt Juristin Silvia Winklhamer.

Besitzer eruieren, Fotos machen

Steht das Auto an einer unübersichtlichen Stelle oder sind die Sichtverhältnisse schlecht, muss man eine Warnweste anziehen und den Ort mit dem Pannendreieck absichern. Dann kann man sich zum Tier begeben, um nachzuschauen. Trägt es ein Halsband, gibt das womöglich schnell Aufschluss über den Besitzer. Ebenfalls ratsam: Fotos von der Unfallstelle machen.

Wenn das Tier keine Lebenszeichen mehr von sich gibt, sollte man es im Sinne der Verkehrssicherheit von der Straße schaffen. Der Mobilitätsclub weiß: Bei Hunden und Katzen erfühlt man den Puls am besten an der Innenseite des Oberschenkels.

Lebt der Vierbeiner noch und ist verletzt, muss er medizinisch versorgt werden. Man ruft entweder die Tierrettung oder fährt selbst zu einem Tierarzt.

Gegen Kratzer und Bisse schützen

Für den Eigentransport empfiehlt der ÖAMTC, Hände und Arme zu bedecken: Das Tier könnte kratzen und beißen – und unter Umständen auch Krankheiten übertragen. Das Unfallopfer sollte vorsichtig samt Decke in einen Karton, einen Korb oder eine Box gelegt werden.

Ein dringender Rat von Expertin Winklhamer: "Es ist aus mehreren Gründen dringend ratsam, umgehend die Polizei zu informieren, wenn der Besitzer nicht in der Nähe des Unfallortes ist." Diese sorgt auch dafür, dass ein Mediziner oder die Tierrettung zur Unfallstelle kommen.

Bis zu 7.500 Euro Strafe drohen

Rein rechtlich wird ein verletztes oder totes Tier wie ein Sachschaden behandelt. Wer es seinem Schicksal überlässt und nach einem Unfall einfach weiterfährt, ohne den Besitzer oder die Exekutive zu verständigen, kann sich der Fahrerflucht strafbar machen. Gibt es Zeugen, ist es nicht auszuschließen, dass man wegen Tierquälerei angezeigt wird. "Auf dieses Delikt steht eine Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro", erklärt die Juristin.

Tatsächlich wird bei einem Unfall in der Regel der Besitzer zur Verantwortung gezogen und nicht der Lenker. Dieser muss dann über seine Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden am Auto aufkommen, unabhängig von der Frage des Verschuldens. "Kann kein Tierhalter ermittelt werden, greift meist die eigene Kfz-Versicherung", erklärt die Juristin.

Herzlose Halter setzten Kaninchen aus

Gerade im Sommer erschüttern immer wieder Schicksale auf vier Pfoten. Jetzt wollten herzlose Besitzer einfach ihre Kaninchen loswerden. Die Tierquäler konnten aber ausfindig gemacht werden.

Sie müssen mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3.750 Euro rechnen. Die armen Langohren sind bei der Pfotenhilfe Lochen (Bez. Braunau) untergekommen.

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