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Paukenschlag! Hartberg erhält Bundesliga-Lizenz

Heute Redaktion
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Mit einigen Tagen Verzögerung darf Hartberg über den Aufstieg jubeln.
Mit einigen Tagen Verzögerung darf Hartberg über den Aufstieg jubeln.
Bild: GEPA-pictures.com

Jetzt ist es fix! Der TSV Hartberg darf in die Bundesliga aufsteigen. Die Steirer, die zunächst keine Lizenz erhielten, klagten ihren Startplatz erfolgreich ein.

Hartberg, der Vizemeister der Erste Liga, darf in der nächsten Saison in der Bundesliga spielen. Das entschied am Dienstag das "Ständig Neutrale Schiedsgericht", obwohl die Lizenz in der ersten und zweiten Instanz aus finanziellen und rechtlichen Gründen (Fristverzug bei der Ausgliederung des Spielbetriebs) verwehrt wurde.

Hartberg steht somit neben Meister Innsbruck als Fixaufsteiger in die neue Zwölfer-Liga fest. Bundesliga-Schlusslicht St. Pölten muss in die Relegation gegen Wr. Neustadt. Das Hinspiel steigt bereits am Donnerstag (18.30 Uhr) in Wr. Neustadt. Das Rückspiel folgt am 3. Juni (15.30 Uhr).

"Wir sind überrascht"

Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits kann die Entscheidung jedenfalls nicht nachvollziehen: "Wir sind überrascht, dass das Ständige Neutrale Schiedsgericht entgegen bisheriger vergleichbarer Fällen auch durch die Berücksichtigung zusätzlicher Erklärungen durch den Klub anders als die bundesligainternen Gremien entschieden hat. Wir warten die genauen Inhalte des schriftlichen Urteils ab und werden dann mit den Klubs notwendige Bestimmungsänderungen evaluieren."

Die Erklärung im Wortlaut:

Dem von TSV Prolactal Hartberg eingebrachten Klagebegehren auf Erteilung der Lizenz für die höchste Spielklasse in der Saison 2018/19 wird stattgegeben.

Das Schiedsgericht wertete den Fristverzug von TSV Prolactal Hartberg hinsichtlich der Ausgliederung des Spielbetriebs bis 15. März 2018 anders als der Senat 5 und das Protestkomitee - als verbesserungsfähiges Kriterium. Aus Sicht des Schiedsgerichts ist die rückwirkende Ausgliederung zum 15. März 2018 in eine Kapitalgesellschaft als ausreichend erachtet worden. Hinsichtlich der finanziellen Verweigerungsgründe ist das Schiedsgericht ebenfalls zu einer anderen Entscheidung als die bundesligainternen Instanzen gekommen. Dabei wurden insbesondere die budgetären Nachweise für die Infrastruktur-Maßnahmen auf Basis zusätzlicher Erklärungen durch den TSV Prolactal Hartberg anders bewertet.

(red)