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Polizei ermittelt wegen Missbrauch im Skizirkus

Heute Redaktion
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Nicola Werdenigg am Mittwoch in der ZiB 2.
Nicola Werdenigg am Mittwoch in der ZiB 2.
Bild: ORF

Abfahrtsmeisterin Nicola Werdenigg berichtete im Zuge der #metoo-Debatte über sexuelle Übergriffe im Skisport. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Weil die Schilderungen über sexuelle Belästigung innerhalb des heimischen Skizirkus' zum Teil strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Ermittlungen gegen unbekannt eingeleitet. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag gegenüber dem ORF.

Die einstige Abfahrtsweltmeisterin Nicola Werdenigg – ehemals Spieß – gab dem "Standard" ein Interview über sexuelle Übergriffe im Skisport, so kam der Stein ins Rollen. Sie sei unter anderem von einem Mannschaftskollegen missbraucht worden.

Auch den ÖSV brachte die einstige Skirennläuferin im Zuge ihrer Schilderungen in Bedrängnis. So sprach die 59-Jährige in einem ZiB-Interview auch von einem Vorfall innerhalb des Österreichischen Skiverbands. Während dessen Boss Peter Schröcksnadel jegliche Kenntnis davon bestreitet, meinte Werdenigg: "Das müsste er wissen."

Im April 1975 kürte sich Nicola Spieß (heute Werdenigg) im zarten Alter von 16 Jahren mit ihrem Rennsieg in Altenmarkt-Zauchensee zur österreichischen Meisterin im Abfahrtslauf. Zuschauer, Medien und sie selbst waren von ihrer großartigen Leistung überrascht – doch was sich damals hinter den Kulissen des Skizirkus abspielte, das ahnten und wussten nur wenige. Zum ausführlichen Bericht >>>

Namen nannte die Sportlerin bisweilen keine, obwohl der ÖSV diese gefordert hatte. Werdenigg wolle mit den Namen allerdings nicht rausrücken, da sie die Betroffenen nicht "medial an den Prager stellen" möchte. Rechtlich belangen könne sie sie ohnehin nicht mehr.

Grundsätzlich gilt für Sexualdelikte eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Macht sich der Täter innerhalb dieses Zeitraumes erneut strafbar, verlängert sich die Frist – auch für länger zurückliegende Fälle – automatisch. "Wir können nicht schon im Vorfeld sagen, ob eine Straftat verjährt ist oder nicht", erklärt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler wollen Werdenigg nun zu den genannten Vorwürfen befragen.

(ek)