Urteil in Wien

Polizei jagte Raser – Menschen rannten um ihr Leben

Mit 100 km/h durch das Ortsgebiet: Ein 34-Jähriger raste der Polizei davon, gefährdete Fußgänger – jetzt wurde er für schuldunfähig erklärt.
Christoph Weichsler
25.06.2025, 17:55
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In der Kurstadt Baden bei Wien brach am 23. März plötzlich Panik aus – denn gegen 14.40 Uhr raste ein schwarzer Kia mit irrem Tempo durch das Ortsgebiet. Am Steuer: Miran S. (34, Name geändert), der Wiener war bereits zuvor wegen Tankbetrugs österreichweit gesucht worden – nun stand er am 25. Juni vor Gericht am Wiener Landl.

Auf Polizisten zugerast

Laut Polizei soll Miran S. auf einen Beamten zugefahren sein, der sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte. Danach sprang der Polizist in ein Einsatzfahrzeug – und nahm die Verfolgung auf.

Mit Tempo 100 durch die Fußgängerzone

Was dann folgte, wurde von der Staatsanwältin im Gerichtssaal geschildert: Miran S. fuhr mit bis zu 100 km/h durch das Ortsgebiet – eine Strecke, die normalerweise Fußgängern vorbehalten ist. Menschen schrien, warfen sich zur Seite, viele gerieten in Panik. Manche dachten sogar es passiere jetzt eine Amokfahrt, ähnlich wie in Graz 2015.

Erst als das Fluchtauto mit einem anderen Wagen kollidierte, endete die Wahnsinnsfahrt. Miran S. wurde noch am Tatort festgenommen. Im Wagen: Diebesgut und gestohlene Kennzeichen. Schon damals verweigerte er die Aussage.

Staatsanwältin: "Es hätte Tote geben können"

Im Prozess wurde deutlich: Miran S. war kein Unbekannter. Bereits seit 2009 fiel er immer wieder wegen Delikten auf – unter anderem Bedrohung, Betrug und Sachbeschädigung. Er bezog lange Zeit Mindestsicherung, war nur kurzzeitig berufstätig und mehrfach straffällig. Haftstrafen blieben jedoch uneingelöst – laut Gericht "wegen der psychischen Verfassung".

Ein Gutachten bescheinigte ihm eine schwere psychiatrische Störung. Zwar sei er derzeit medikamentös behandelt, doch seine Wahrnehmung sei massiv eingeschränkt, sein Handeln impulsiv. Die Gutachterin betonte: "Er bemüht sich, sich richtig zu verhalten – aber er schafft es nicht. Die Gefahr bleibt."

Gericht entscheidet: Unterbringung statt Haft

Die Staatsanwältin sprach von einer "akuten Gefahr für die Allgemeinheit". Hätte Miran S. die Kontrolle verloren, wären schwere Verletzungen oder Todesopfer kaum vermeidbar gewesen. Die Richterin sah das ähnlich – und erklärte den Angeklagten für nicht schuldfähig.

In der Urteilsbegründung hieß es, dass Miran S. unter einer "massiven psychischen Störung" leide. Sein Zustand sei so schwerwiegend, dass eine mehrjährige Haftstrafe zwar grundsätzlich gerechtfertigt gewesen wäre, aber rechtlich nicht möglich sei. Stattdessen müsse er langfristig in eine forensisch-psychiatrische Anstalt eingewiesen werden.

"Ich werde alles geben" – Urteil ist rechtskräftig

Miran S. selbst entschuldigte sich im Gerichtssaal bei den nicht anwesenden Betroffenen. Er versprach alles zu geben, um wieder gesund zu werden. Sein Verteidiger legte kein Rechtsmittel ein – das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ob und wann der 34-Jährige wieder freikommt, hängt von seiner Behandlung und Gefährlichkeitsbeurteilung ab. Für Baden bleibt ein Frühlingstag in Erinnerung, der nur knapp nicht in einer Tragödie endete.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 25.06.2025, 18:06, 25.06.2025, 17:55
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