Eine für Samstag geplante Demonstration in Wien darf nicht stattfinden. Die Landespolizeidirektion Wien hat die Kundgebung "Kritik an der Wiener Migrationspolitik" untersagt, nachdem für Teile der geplanten Strecke bereits eine andere Versammlung angemeldet worden war. Als Veranstalter wäre wie schon in den Vorjahren die Identitäre Bewegung in Erscheinung getreten.
Die Behörde habe den Organisatoren mehrere Alternativrouten vorgeschlagen. Diese seien jedoch allesamt abgelehnt worden. Deshalb sei die Untersagung der Marschkundgebung notwendig geworden.
Die Polizei verweist auf das Versammlungsgesetz. Dieses räumt jeder ordnungsgemäß angezeigten Versammlung einen gesetzlichen Schutzbereich ein. Finden zeitgleich weitere Kundgebungen statt, die diesen Bereich beeinträchtigen würden, können sie untersagt werden. Ziel der Regelung ist es, die ungestörte Durchführung angemeldeter Versammlungen und das verfassungsrechtlich gewährleistete Versammlungsrecht sicherzustellen.