Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigte die Bundesdisziplinarbehörde: Ein Polizist musste sich verantworten, nachdem er in einem Lokal unter einen Tisch uriniert hatte. Der Vorfall ereignete sich bereits am 19. Mai 2025 gegen 23 Uhr.
Der Bezirksinspektor hatte mehrere Stunden mit Kollegen in dem Lokal verbracht. Laut Disziplinarentscheidung saß er im bereits besetzten Barbereich an einem Hochtisch, als er sich zunächst im Genitalbereich massierte, anschließend seine Hose öffnete und unter den Tisch auf den Boden urinierte, wie die "Presse" als Erstes berichtete. Das Geschehen war auch auf einem Video zu sehen.
Vor der Behörde bestritt der Polizist die Tat nicht. Allerdings lieferte er eine ungewöhnliche Erklärung. Er habe sich im Genitalbereich massiert, weil er dort unter einem Taubheitsgefühl leide. Plötzlich habe er starken Harndrang verspürt und noch versucht, sich nicht einzunässen.
Schließlich sei ihm nur noch die "letzte Möglichkeit" geblieben, unter den Tisch zu urinieren. Der Wirt bemerkte den Vorfall, schrie den Beamten an und warf ihn aus dem Lokal. Der Polizist habe noch versucht, die Situation zu erklären und für die Reinigung aufzukommen.
Später entschuldigte sich der Beamte allerdings nicht beim Wirt. Der Grund: Der Vorfall sei ihm schlicht zu peinlich gewesen. Er habe sich sehr geschämt. Der Wirt zeigte ihn schließlich an, die verhängte Strafe bezahlte der Polizist, so die "Presse".
Damit war die Angelegenheit aber noch nicht erledigt. Als Beamter musste er sich zusätzlich vor der Bundesdisziplinarbehörde verantworten. Der Disziplinaranwalt verlangte eine "Geldbuße im oberen Bereich".
Vor dem Senat schilderte der Polizist schließlich seine gesundheitlichen Probleme. Er sei wegen eines Bandscheibenvorfalls behandelt und operiert worden. Nach Auskunft seiner Ärzte könne das Taubheitsgefühl mit der Operation zusammenhängen.
Es sei das erste Mal gewesen, dass er seinen Harndrang auf diese Weise nicht kontrollieren konnte. Das Problem bestehe weiterhin, weshalb seine Medikamente umgestellt worden seien. Zudem müsse er medizinische Hygieneartikel verwenden.
Die Bundesdisziplinarbehörde glaubte der Darstellung. Medizinische Unterlagen hätten bestätigt, dass der Beamte seinen Harndrang teilweise nicht kontrollieren könne. Hinweise auf einen ähnlichen früheren Vorfall gab es ebenso wenig wie Anhaltspunkte dafür, dass übermäßiger Alkoholkonsum eine Rolle gespielt hätte.
Entscheidend war für den Senat die akute Situation: "Die Alternative eines Toilettengangs stand nicht mehr zur Verfügung." Zwar habe der Polizist objektiv unter den Tisch uriniert, schuldhaft habe er aufgrund seiner gesundheitlichen Situation aber nicht gehandelt. Deshalb wurde er vom Vorwurf der Dienstpflichtverletzung freigesprochen