Aufgepasst

"Privatstrand!" Was Urlauber in Kroatien wissen müssen

Ein Handtuch ausbreiten und ins Meer springen – genau das dürfen Urlauber in Kroatien auch vor Hotels oder Apartmentanlagen.
Maxim Zdziarski
05.08.2026, 12:29
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Wer heuer seinen Sommerurlaub an der kroatischen Adria verbringt, sollte unbedinngt seine Rechte kennen. Immer wieder versuchen Hotels, Ferienanlagen oder Privatpersonen den Eindruck zu vermitteln, bestimmte Strände seien ausschließlich für ihre Gäste bestimmt. Tatsächlich sieht die Rechtslage jedoch anders aus, wie das Nachrichtenportal "index.hr" nun berichtet.

Nach dem seit 2023 geltenden kroatischen Gesetz müssen öffentliche, natürliche und bewirtschaftete Strände grundsätzlich für alle Menschen unter denselben Bedingungen frei zugänglich sein. Das bedeutet: Urlauber dürfen dort baden, sich sonnen und ihr Handtuch ausbreiten – auch wenn sich der Strand direkt vor einem Hotel, Campingplatz oder einer Privatvilla befindet.

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"Private Beach"-Schilder sind oft irreführend

Schilder mit Aufschriften wie "Private Beach", "Reserved for Guests" oder "No Entry" bedeuten nicht automatisch, dass der Zutritt tatsächlich verboten ist. Das Meer und die meisten Küstenflächen gehören in Kroatien zum sogenannten maritimen Gemeingut und können daher grundsätzlich nicht privatisiert werden.

Auch Hotels oder Restaurants dürfen für Liegen, Sonnenschirme, Getränke oder Speisen Geld verlangen. Für den bloßen Zugang zum Strand oder zum Meer darf jedoch grundsätzlich keine Eintrittsgebühr verlangt werden. Urlauber müssen also weder eine Liege mieten noch etwas konsumieren, um dort baden zu dürfen.

Eigene Kühlbox ist erlaubt

Wer sein eigenes Handtuch, Essen oder eine Kühlbox mitbringt, handelt ebenfalls grundsätzlich rechtmäßig. Betreiber von Strandbars oder Verleihern dürfen Gästen nicht verbieten, eigene Getränke oder Speisen mitzunehmen.

Ebenso dürfen Konzessionäre den Strand nicht mit leeren Liegen "reservieren". Sie dürfen ihre genehmigten Dienstleistungen anbieten – den Strand selbst dürfen sie aber nicht für sich beanspruchen.

Es gibt Ausnahmen

Ganz ohne Einschränkungen geht es allerdings nicht. Gesperrt bleiben dürfen beispielsweise Militärhäfen, Werften oder andere besonders geschützte Hafenanlagen. Auch für FKK-Strände sowie Strände öffentlicher Gesundheitseinrichtungen gelten Sonderregelungen.

Grundstück bleibt privat

Wichtig ist allerdings: Das Recht auf den Strand bedeutet nicht, dass Urlauber über ein privates Grundstück dorthin gelangen dürfen. Gärten, Höfe oder Privatwege bleiben selbstverständlich Privateigentum. Der Zugang muss über öffentliche Wege oder vom Meer aus erfolgen.

Für Urlauber gilt damit ein einfacher Grundsatz: Die Strände an der kroatischen Adria gehören grundsätzlich allen. Niemand darf andere ohne rechtliche Grundlage vom Baden oder Sonnen ausschließen.

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