Wien

Bub (14) hatte 2.000 illegale Knaller daheim

In Wien-Ottakring kam die Polizei einem Teenie-Händler von Pyrotechnik auf die Spur. Der 14-Jährige hatte tausende Knallkörper gebunkert.

Leo Stempfl
Wiener Polizisten präsentieren ihren stolzen Fund.
Wiener Polizisten präsentieren ihren stolzen Fund.
LPD Wien

Dienstagmittag kam es am Gutraterplatz in Wien-Ottakring zu Schwerpunktkontrollen der polizeilichen Bereitschaftseinheit gegen den illegalen Pyrotechnikhandel. Im Zuge der koordinierten Schwerpunktaktion hielten die Polizisten einen 14-Jährigen an. Im Rucksack des Jugendlichen stellten die Polizisten mehrere illegale Blitzknallkörper sicher.

Brisant: Der sichergestellte und in Österreich verbotenen Blitzknallkörpertyp hatte eine viel höhere Sprengkraft als die in Österreich erlaubten Knallkörper. Durch diese illegale und gefährliche Pyrotechnik kann es zu schweren Verletzungen wie Knalltrauma oder Verletzungen an den Händen kommen.

Tausende Knallkörper sichergestellt

Der Jugendliche zeigte sich geständig und gab an, dass er die Gegenstände auf der Straße verkaufen wollte und auch noch zu Hause Pyrotechnik gelagert habe. Die Polizisten begaben sich mit dem Jugendlichen zu seiner Wohnung und stellten dort 2.000 illegale Feuerwerkskörper sicher.

Der 14-Jährige wurde wegen Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz angezeigt. Die sichergestellten pyrotechnischen Gegenstände wurden im Anschluss an den Entschärfungsdienst der Direktion für Sondereinheiten übergeben.

Hohe Strafen drohen

Die Wiener Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerk. Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen.

Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgte Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien bergen großes Gefahrenpotential. Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.

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