Niederösterreich

"Quarantäne-Aus erleichtert Arbeit der Behörden nicht"

Ab 1. August gibt es keine Corona-Quarantäne mehr. Die für die Bescheide zuständigen Bezirkshauptmannschaften können aber nicht durchschnaufen.
Isabella Nittner
30.07.2022, 13:30
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Absonderungsbescheide wegen einer Covid-Infektion gehören ab 1. August der Vergangenheit an. Mehr als zwei Jahre lang wurde die Quarantäne in Niederösterreich offiziell von den Bezirkshauptmannschaften verordnet.

Ein verwaltungstechnischer Mehraufwand für die Beamten des Landes NÖ, der jetzt durch das Quarantäne-Aus aber keineswegs geringer wird, wie Gesundheits-Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) kritisiert.

"Weiterhin umfangreiche Tätigkeiten"

"Der nun vorliegende neue Erlass des Gesundheitsministers, der den gesundheitsbehördlichen Umgang mit der Viruserkrankung regelt, sieht weiterhin umfangreiche Tätigkeiten vor, obwohl durch das Quarantäne-Aus die Bundesregierung COVID-19 zu einer ‚normalen‘ Infektionskrankheit machen möchte. Neben der Infektionsquellenerhebung sind das vor allem bestimmte tägliche Meldeverpflichtungen an den Bund, die Infektionsquellenforschung oder etwa die Erhebung der Reiseanamnese für das Epidemiologische Meldesystem (EMS) des Bundes", so Königsberger-Ludwig in einer Aussendung.

Die SPÖ-Politikerin betont zudem, sie habe mehrmals darauf gepocht, dass die Arbeit der Bezirksverwaltungsbehörden erleichtert gehöre, dies aber ohne Erfolg.

Was bisher geschah ...

Wie berichtet, fällt mit 1. August die verpflichtende Corona-Quarantäne und wird durch sogenannte Verkehrsbeschränkungen ersetzt. Ist man also symptomlos Covid-positiv, darf man die eigenen vier Wände verlassen – vorausgesetzt man trägt in Innenräume Maske und auch draußen, wenn Zwei-Meter-Abstände zu anderen Menschen nicht eingehalten werden können.

Für große Kritik sorgte diese geplante Maßnahme in vielen Bereichen. So darf man beispielsweise mit positivem Test Restaurants besuchen, dort aber nichts konsumieren (sprich: Essen abholen geht). Widersprüchliche Aussagen des Gesundheitsministers Johannes Rauch gab es auch bezüglich der Handhabung in Kindergärten.

In der ZIB2 meinte der Politiker, Kinder dürften auch positiv getestetin die Betreuung, wenn sie Maske tragen. Dass dies für Kleinkinder in der Praxis mehr als untauglich ist, wurde in der Verordnung aber eindeutig niedergeschrieben. Es gilt ein Betretungsverbot.

Einzelne Bundesländer sind nun dazu übergegangen, eigene, schärfere Regeln zu beschließen – allen voran die Bundeshauptstadt Wien, die schon seit Beginn der Pandemie einen restriktiven Kurs fährt.

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