Tirol

Quarantäne-Brecherin muss 10.800 Euro Strafe zahlen

Eine 54-Jährige hatte die Quarantäne-Bestimmungen mit Füßen getreten – und ging trotzdem einkaufen. Jetzt folgte eine Hammer-Strafe für ihr Verhalten.

Roman Palman
Teilen
FFP2-Masken sind seit 25. Jänner beim Einkaufen Pflicht. (Symbolbild)
FFP2-Masken sind seit 25. Jänner beim Einkaufen Pflicht. (Symbolbild)
Georges Schneider Xinhua / Eyevine / picturedesk.com

In Tirol ist eine 54-jährige, gebürtige Deutsche am Dienstag vom Oberlandesgericht wegen Quarantäne-Bruchs und der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen rechtskräftig verurteilt worden. Die Frau wurde nun zu einer saftigen Geldstrafe in der Höhe von 10.800 Euro verdonnert. Das OLG bestätigte damit laut "Tiroler Tageszeitung" das erstinstanzliche Urteil vollinhaltlich.

Das Vergehen der Frau datiert bereits auf den April zurück. Wie "Heute" berichtete, hatte sie damals nach einem positiven Corona-Test einen Absonderungsbescheid von der Bezirkshauptmannschaft erhalten – und diesen völlig ignoriert. 

Die Infizierte verließ weiterhin mehrfach ihre Wohnung, fuhr zum Supermarkt einkaufen – die Mindestbestellsumme im Onlineshop war ihr zu hoch und sie stieg in ein Taxi. Weil sie zum Hinausbringen von Müll auch mehrmals den Lift in dem Mehrparteienhaus benutzte, gefährdete sie unter anderem die anderen Bewohner.

"Einen Dreck geschert"

Bis zum ersten Prozesstermin verließ die Frühpensionistin immer wieder ihre eigenen vier Wände, und das, obwohl sie noch am selben Vormittag verwarnt worden war.

Die Staatsanwaltschaft ging mit ihr scharf ins Gericht und forderte eine hohe Strafe zur Abschreckung für andere Quarantäne-Muffel. "Sie haben sich einen Dreck geschert, ob Sie Leute anstecken, Sie waren so dreist, dass man Sie sogar verhaften musste", zitiert die "Tiroler Tageszeitung" aus der damaligen Verhandlung Staatsanwalt Clemens Gatringer.

Bis zu 720 Tagessätze

Die empfindliche Höhe der nun rechtskräftig verhängten Strafe ist den Paragraphen 178 und 179 des Strafgesetzbuchs geschuldet. Ein Verstoß gegen einen Absonderungsbescheid wäre maximal mit einer Geldstrafe von 1.450 Euro zu ahnden. Durch die "Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" erhöht sich das Strafmaß aber enorm. Hier sind bei Vorsatz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und bei Fahrlässigkeit bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen vorgesehen.

1/64
Gehe zur Galerie
    <strong>26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl.</strong> Enges Rennen im April-Barometer von <em>"Heute"</em>: Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. <a data-li-document-ref="120033420" href="https://www.heute.at/s/barometer-beben-neue-konkurrenz-fuer-fp-chef-kickl-120033420">Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251"></a>
    26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl. Enges Rennen im April-Barometer von "Heute": Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen >>>
    Denise Auer, Helmut Graf