Seit Jänner in U-Haft

Raketen-Influencer erhält Bewährungsstrafe

Es war ein Vorfall, der für Aufregung sorgte: In der Silvesternacht schoss der 23-Jährige eine Rakete in ein Schlafzimmer. Nun wurde er verurteilt.
Newsdesk Heute
09.04.2025, 13:46
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Das Urteil im Prozess um jenen Influencer, der in der Silvesternacht 2024 eine Rakete durch das Fenster einer Berliner Wohnung geschossen hatte, ist nun gefallen. Der Mann wurde wegen Sachbeschädigung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine mutwillige Brandstiftung konnte nicht festgestellt werden.

Staatsanwalt verlangte höhere Strafe

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, berichtete die "Berliner Zeitung". Der Influencer aus dem Westjordanland soll die Feuerwerksrakete "aus Eigennutz und völliger Rücksichtslosigkeit" gezielt in die Wohnung gefeuert haben und ein Video davon auf seinem Social-Media-Account veröffentlicht haben, erklärte der Staatsanwalt.

Der Anwalt des Beschuldigten hingegen plädierte auf Freispruch, da sein Mandant bereits länger in Untersuchungshaft gesessen habe. Zudem forderten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Aufhebung des Haftbefehls. Dem leistete das Gericht auch Folge.

"War mir eine Lehre"

In der Verhandlung drückte der Influencer sein Bedauern aus. Über seinen Verteidiger erklärte er, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass die Rakete in den Himmel gehe.

Der 23-Jährige entschuldigte sich nochmal bei dem Wohnungsbesitzer und bei jedem, der das Video gesehen hatte. Es sei "eine große Lehre" für ihn gewesen.

Influencer darf wieder ausreisen

Am 4. Januar wurde der Beschuldigte am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen, als er ausreisen wollte. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Wie eine Gerichtssprecherin gegenüber der "Berliner Zeitung" mitteilte, dürfe der Mann nun auch ausreisen, da es keine Meldeauflagen gibt und er nur in Deutschland nicht mehr straffällig werden darf.

Trotzdem bringe die Freiheitsstrafe Nachteile bei Visumsanträgen oder einer möglichen zukünftigen Jobsuche in Deutschland oder der Europäischen Union. Zudem könne auch eine Einreise als Flüchtling durch die Strafe erschwert werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 09.04.2025, 13:56, 09.04.2025, 13:46
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