Rapid hat am Mittwoch von der UEFA die Entscheidungsmitbegründung für die verhängte Europa-League-Strafe erhalten. Damit läuft für die Wiener nun die Frist zur Ausführung der Berufungsschrift. Diese wird Rapid "zeitnah" einbringen.
Rapid hat am Mittwoch von der UEFA die Entscheidungsbegründung für die erhalten. Damit läuft für die Wiener nun die Frist zur Ausführung der Berufungsschrift. Diese wird Rapid "zeitnah" einbringen.
Damit soll gewährleistet werden, dass die Entscheidung vom UEFA-Berufungssenat noch fällt. Denn neben Charkiw und Leverkusen wären wohl die Norweger der vermeintlich unpopulärste Gegner in der Gruppenphase, sollte das "Geisterspiel" aufrecht bleiben. Wann der Berufungssenat die endgültige Entscheidung trifft, ist noch nicht bekannt.
Die am 23. August hatten für beide Vereine die schlimmsten Strafen in erster Instanz gebracht. Die UEFA verdonnerte die Hütteldorfer wegen der Vorfälle zu einem Europacup-Heimspiel ohne Zuschauer sowie zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro. Für die Griechen setzte es sogar drei "Geisterspiele" und eine Pönale von 150.000 Euro.
Probleme auch beim LASK
Nach schweren Fan-Ausschreitungen am vergangenen Freitag beim Regionalliga-Auswärtsmatch in Vöcklamarkt hat auch der LASK mit Fan-Problemen zu kämpfen. Die Führungsetage des finanzschwachen Traditionsionsvereins hat einen Maßnahmenkatalog beschlossen. Demnach erfolgt Ticketverkauf und Einlass nur mehr mit gültigem Lichtbildausweis, die bereits bekannten Störenfriede werden nicht mehr ins Stadion gelassen. Zudem sollen diese für etwaige Schäden zur Verantwortung gezogen und mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden.