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Rapids "Stimme" Marek sagte vor Gericht aus

Heute Redaktion
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Bild: GEPA pictures/ Mario Kneisl

Am Montag wurde am Wiener Landesgericht nach der Sommerpause der Prozess um die gewalttätigen Ausschreitungen nach einem Freundschaftsspiel zwischen dem SK Rapid und dem 1. FC Nürnberg vom 7. September 2013 fortgesetzt. Zwei Urteile wurden gefällt. Rapids Stadionsprecher Andy Marek war als Zeuge geladen und kritisierte das Verhalten der Polizei, das die Tumulte mitausgelöst habe.

nach einem Freundschaftsspiel zwischen dem SK Rapid und dem 1. FC Nürnberg vom 7. September 2013 fortgesetzt. Zwei Urteile wurden gefällt. Rapids Stadionsprecher Andy Marek war als Zeuge geladen und kritisierte das Verhalten der Polizei, das die Tumulte mitausgelöst habe.

Der seit 23 Jahren bei Rapid tätige Marek, der auch als Fan- und Sicherheitsverantwortlicher fungiert, wies in seiner Befragung darauf hin, das Match gegen Nürnberg sei als "Fußballfest" zweier eng befreundeter Mannschaften und ihrer dazu gehörigen Fangruppen geplant gewesen. Für ihn sei es in Folge dessen unverständlich gewesen, weshalb schon vor dem Anpfiff ein Großaufgebot der Exekutive präsent war. Bei einer vorangegangenen Sicherheitsbesprechung sei seitens der Polizei noch das Gegenteil signalisiert worden: "Das Stadion war ja nur zu einem Viertel gefüllt. Und das nur mit Fans, die sich verbrüdern wollten."

Marek kritisiert Auftreten der Polizei

Schon am Hütteldorfer Bahnhof, wo ein Sonderzug mit Nürnberg-Fans eintraf, habe eine "Armee" gewartet, sagte Marek: "Ich hab' nicht gewusst, ob ich im richtigen Film bin. Wenn es um Verbrüderung geht, brauch' ich kein Blaulicht, keinen Schlagstock." Nach dem Ende des Spiels habe die Polizei erste Festnahmen ausgesprochen und die Betroffenen "vor vielen hundert Leuten abgeführt", ohne sich dabei der anwesenden szenekundigen Beamten zu bedienen. Das habe Unmut erzeugt. Dann sei per Funkspruch eine "Stadion-Sperre" veranlasst worden, "obwohl der Veranstalter ja Rapid und nicht die Polizei war". Dabei sei es üblich, dass das Tor zum Kammerl der "Ultras"-Fans noch Stunden nach dem Match offen sei.

Obwohl das Stadion laut Marek binnen zwei Minuten leer war, sei die Polizei im Aula-Bereich aufmarschiert. Schließlich rückte die WEGA an und nahm mit einem sogenannten Greiftrupp einen Mann fest, dem angelastet wurde, das Kennzeichen eines Polizeiautos gestohlen zu haben und Fahrzeuge beschädigt zu haben. "Die Verhältnismäßigkeit war da null. Wenn ich zu ihm hingegangen wäre, hätte ich das Taferl bekommen", befand Marek.

Kritik am Ordnerdienst

Der Rapid-Angestellte übte allerdings auch Selbstkritik. Im österreichischen Fußball gebe es "das schlechteste Ordner-System überhaupt. Es ist immer die Chance da, dass etwas passiert. Viele Leute, die da arbeiten, haben keine Ahnung, wie man mit Leuten umgeht."

Möglicherweise hat das auch mit Sprachbarrieren zu tun. Wie der laufende Prozess zeigt, dürfte die Firma, die beim gegenständlichen Match für Rapid den Ordner-Dienst abwickelte, etliche kaum Deutsch sprechende Mitarbeiter beschäftigen. Die Ordner, die am Montag als Zeugen vernommen wurden, kamen teilweise aus Ungarn und bedurften eines Dolmetschers. Ein anderer Zeuge stammte aus Albanien. Die Befragung dieses Ordners musste zur Beiziehung eines Übersetzers abgebrochen werden, weil er die Fragen der Verteidiger nicht verstand.

Zwei Urteile

Außerdem wurden am Montag zwei weitere Rapid-Fans verurteilt. Ein 21-Jähriger wurde wegen Körperverletzung und Landfriedensbruchs zu vier Monaten bedingt verurteilt, ein 43-jähriger Familienvater fasste wegen Landfriedensbruchs fünf Monate bedingt aus.

Der Ältere bekam zusätzlich eine unbedingte Geldstrafe von 4.800 Euro aufgebrummt. Der 43-Jährige weist zwei einschlägige Vorstrafen auf. Über beide Rapid-Anhänger wurde außerdem für die Dauer von sechs Monaten ein österreichweites Stadionverbot verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Bereits vier Verurteilungen und zwei Freisprüche

Ende Juli wurde gegen 29 Rapid-Fans das Schöffenverfahren eröffnet. Zwei von ihnen bekannten sich schuldig - sie wurden bereits am ersten Verhandlungstag zu je drei Monaten bedingt verurteilt. Bei zwei Angeklagten ließ sich kein schuldhaftes Verhalten nachweisen, sie wurden Ende Juli freigesprochen. Der Prozess gegen die verbleibenden 23 Angeklagten wird am Dienstag fortgesetzt. Die Verhandlung ist bis Ende September ausgeschrieben.

APA/red