Niederösterreich

Rausch endet im Spital? Krankenkasse zahlt nicht immer

Zu Fasching sind viele Menschen in Feierlaune. Oftmals ist das mit Alkohol verbunden. Doch der Rausch kann teuer werden – wenn er im Spital endet.

Isabella Nittner
Gerade zur Faschingszeit wird gerne ein wenig zu tief ins Glas geschaut.
Gerade zur Faschingszeit wird gerne ein wenig zu tief ins Glas geschaut.
Getty Images

Nach einem Wochenende voller Faschingsumzüge in ganz Niederösterreich, steuert die heuer erstmals seit Pandemie-Beginn wieder umfangreich gefeierte Narrenzeit auf ihren absoluten Höhepunkt zu – den Faschingsdienstag.

Trinken bis der Arzt kommt?

Und zu einem richtigen Faschingsfest gehören für viele auch die 3 "Ks" – Kostüme, Krapfen und Kurze, sprich Schnaps. Gerade in Feierlaune tendieren viele dazu, auch einmal ein Gläschen zu viel zu erwischen.

Trinkt man aber bis der Arzt kommt bzw. kommen muss, kann das mitunter teuer werden, denn in nicht allen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Von einem konkreten Fall aus Niederösterreich, der überregional aber bereits oftmals vorgekommen sei, berichtet Josef Fraunbaum, Sozialrechtsexperte bei der Arbeiterkammer Niederösterreich: Eine Gruppe Teenager feierte eine kleine Home Party, die Mädchen tranken erstmals Alko-Pops, als plötzlich eine der Jugendlichen betrunken vom Sessel kippte. Ihre Freundinnen gerieten in Panik, riefen die Rettung, die mit der Teenagerin kurz vor Mitternacht ins Spital fuhr. 

Diagnose: Rausch! Therapiemaßnahme: "Ausschlafen". Das Mädchen nahm dafür, bis sie abgeholt wurde, ein Spitalsbett, wurde also rein technisch gesehen stationär aufgenommen, ohne dass eine medizinische Behandlung notwendig war. "Die schlichte Ausnüchterung wird von der Krankenkasse nicht bezahlt. Den Aufenthalt im Krankenhaus mussten die Eltern selbst berappen. Und weil das Mädchen kurz vor Mitternacht dort ankam, wurden gleich zwei Tagsätze fällig. Und die sind nicht unbedingt günstig: Abhängig vom Spital belaufen sie sich auf rund 600 bis 1.000 Euro."

Oftmals eingeklagt

Ein großes Streitthema, das immer wieder für Diskussionen sorgt, ist laut dem AK-Experten in solchen Fällen die Frage: Ab wann spricht man von einer medizinischen Behandlung? Ab der Blutabnahme oder mit Gabe einer Ausnüchterungs-Infusion? Etliche Male habe sich der Oberste Gerichtshof bereits mit dieser Thematik befassen müssen. "Das wurde bereits oft eingeklagt und ist ein juristisch sehr anspruchsvolles Thema", so Fraunbaum.