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Red Bull Ring: Anrainerbeschwerde abgewiesen

Heute Redaktion
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Bild: GEPA pictures

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Beschwerden gegen Bescheide des UVS Steiermark nach dem Veranstaltungsgesetz für den Red Bull Ring in Spielberg abgewiesen. Erhoben waren die Beschwerden wegen fehlender Anrainerrechte worden. Gut möglich, dass der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) weitergeht.

worden. Gut möglich, dass der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) weitergeht.

Konkret hatten die Beschwerdeführer einen Änderungsbescheid der BH Murtal bekämpft, das nach dem neuen Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz (2012) abgewickelt wurde und das Ziel verfolgte, die maximale tägliche Zuschauerzahl innerhalb des UVP-Rahmens von 25.000 auf 40.000 zu erhöhen. In Anwendung des neuen Großveranstaltungs-Paragrafen dienten nur Sicherheitsaspekte als Entscheidungsgrundlage, Anrainer wurden nicht gehört.

"Wir haben nicht verloren"

"Wir nehmen das zur Kenntnis. Es handelt sich um keine Entscheidung, wir haben nicht verloren. Der VfGH stellt sich auf den Standpunkt, dass es kein verfassungsrechtliches Problem ist, wenn die Parteinstellung nicht gegeben ist", sagte Anrainer-Ombudsmann Karl Arbesser zu dem am 21. Juni abgezeichneten Beschluss. Noch berate man, ob man einen Antrag auf Abtretung des Verfahrens an den VGH stellen wird.

Günstiger Wind bei DTM?

Zu den DTM-Rennen vom vergangenen Wochenende stellte Arbesser fest, dass es im Siedlungsbereich zu keinen Lärmpegelüberschreitungen gekommen sei, was vermutlich auf die günstige Windrichtung zurückzuführen gewesen war.

Bezüglich des  Air-Race-Saisonfinales  im Oktober meinte der Anrainer-Sprecher, er gehe davon aus, dass die Veranstaltung nach dem Veranstaltungsgesetz bewilligt werde, dass allerdings in diesem Fall auch das Luftfahrtgesetz eine Rolle spielen dürfte.

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