Die steirische Landesregierung unter Führung von FPÖ und ÖVP hat ein neues Grundversorgungsgesetz beschlossen. Der Beschluss ist im Landtag mit den Stimmen der beiden Parteien gesichert.
Künftig können Menschen in der Grundversorgung ohne Bezahlung zu Hilfstätigkeiten herangezogen werden. Das Gesetz betrifft Arbeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterbringung stehen. Anders als bisher ist dafür kein Einverständnis mehr erforderlich, das berichtet der ORF.
Für Asylwerber galt das bereits vor der Novelle. Verweigern sie diese Tätigkeiten, können Leistungen eingeschränkt oder sogar gänzlich gestrichen werden. Für den Verfassungsrechtsexperten der Uni Graz, Christoph Bezemek, ist dabei die Verhältnismäßigkeit entscheidend: "Es darf nicht über ein vernünftiges Maß hinausgehen. Und der Maßstab ist natürlich ein grundsätzlich strenger. An sich kennt das Grundrecht nur bestimmte Maßgaben, an die man sich hier orientieren sollte", so ein ORF-Bericht.
Neben den neuen Regeln zu Hilfstätigkeiten bringt das Gesetz weitere Verschärfungen. Bereits beim Verlassen der Unterkunft ab 24 Stunden - und nicht wie bisher erst nach drei Tagen ohne begründete Abmeldung - werden Leistungen eingeschränkt.
Die Bandbreite reicht von Mindeststrafen bis hin zu Ersatzfreiheitsstrafen bei Nichtzahlung. Laut Einschätzung des Experten soll damit der Betreuungsablauf in der Asylunterkunft sichergestellt werden.
Für die steirische FPÖ und Landesrat Hannes Amesbauer ist das Ziel klar: "Die Attraktivität der Steiermark als Zielland für illegale Zuwanderung so unattraktiv wie möglich zu machen, um damit nicht zuletzt die Belastung für die steirischen Steuerzahler zu senken."
Auch die Einhaltung der Hausordnung wird deutlich strenger. Gleichzeitig gilt: Je härter die Strafen, desto wichtiger ist es, dass die Regeln vorab klar kommuniziert werden.