Politik

Regierung stellt "Weg zurück in unser altes Leben" vor

Der Grüne Pass soll vieles, worauf wir seit Langem verzichten mussten, wieder möglich machen. Die Regierung peilt eine Umsetzung in drei Phasen an.

Roman Palman
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Der Grüne Pass soll Getesteten, Geimpften und Genesenen Freiheiten wie Besuche in Restaurants oder Fitnessstudios ermöglichen.
Der Grüne Pass soll Getesteten, Geimpften und Genesenen Freiheiten wie Besuche in Restaurants oder Fitnessstudios ermöglichen.
Jessica Hill / AP, Johann Schwarz / SEPA.Media / picturedesk.com, REUTERS/Lisi Niesner; "HEUTE"-Montage

Ab 19. Mai dürfen in Österreich Gastronomie, Tourismus und auch Freizeitbetriebe sowie Kulturinstitutionen und Sportstätten wieder aufsperren. Die Wirtschaft fiebert diesen bundesweiten Öffnungsschritten bereits entgegen.

Ein negativer Corona-Nachweis ist allerdings für alle Kunden und Gäste – Einlass sollen nur Getestete, Geimpfte und Genesene bekommen – Voraussetzung. Mit dem "Grünen Pass" soll das für alle Bürger ganz leicht möglich werden.

Den Fahrplan für die Umsetzung haben am heutigen Dienstag Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) vorgestellt.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

"Die Idee des Grünen Passes ist unser Weg zurück in unser altes Leben. Er ist ein umfassendes Konzept, das Mobilität und Bewegungsfreiheit ermöglicht", erklärte Mückstein dazu. Er sieht den "Grünen Pass" als Überbegriff für den negativen Corona-Nachweis, mit dem wir bald wieder ins Kino, ins Restaurant oder ins Fitness-Studio gehen können.

Allen Menschen mit Fernweh macht der Ressort-Chef Hoffnung: "Ab Juli werden wir dann damit wieder ins Ausland reisen können."

Die drei Phasen bis zum europaweiten "Grünen Pass" im Überblick:

1.
Phase

Mit dem 19. Mai wird der Grüne Pass in seiner digitalen Form noch nicht fertig sein. Bis dahin sollen auch die bisher bekannten Nachweise für Zutritte verwendet werden. 

Getesteten reicht ein behördlich anerkanntes negatives Testergebnis. 
Geimpfte brauchen eine Bestätigung ihres Impfstatus auf einem Impfpass aus Papier (egal in welcher Farbe) und...
Genesene müssen entweder ihren Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion vorweisen.

2.
Phase

Ab Anfang Juni soll der Umstieg auf eine digitale Lösung erfolgen. Bis dahin erhofft sich die Regierung, alle gesetzlichen Voraussetzungen, die für einheitliche, datenschutzkonforme und allen EU-Vorgaben entsprechende digitale Nachweise benötigt werden, geschaffen zu haben.

Die nationale Umsetzung des Grünen Passes erfolgt durch "Zertifikate" samt QR-Codes. Diese sollen entweder digital abgerufen oder als Ausdruck in einem Gemeindeamt oder Magistrat abgeholt werden können.

Das digitale Zertifikat sollen Bürger unter gesundheit.gv.at herunterladen können. Dafür ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig, die daher zeitgerecht beantragt werden sollte.

Auch ein Nachweis über die e-Card soll möglich sein. Der Prüfer benötigt dafür eine eigene von der Sozialversicherung entwickelte App. Mit dieser App soll die Kartennummer auf der Rückseite gescannt und daraufhin angezeigt werden, ob ein Zutritt erlaubt ist oder nicht.

Geimpfte aufgepasst: das Zertifikat ist erst gültig ab Tag 22 nach der ersten Impfung.

Elisabeth Köstinger bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt
Elisabeth Köstinger bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

Köstinger verspricht Datensicherheit

Die bisherigen analogen Nachweise sollen weiterhin gültig bleiben. "Jede Bürgerin, jeder Bürger kann sich aussuchen, auf welche Art er seinen Status nachweisen will. Analog oder digital per QR-Code", so Köstinger. 

"Für unsere Wirte, Hotels und Freizeiteinrichtungen wiederum wird es sehr einfach sein, diesen Status zu prüfen. Dabei gelangen keinerlei persönliche Daten in fremde Hände, es wird nur die Berechtigung für den Zutritt erteilt."

3.
Phase

Ende Juni soll dann die EU-Verordnung  über den gemeinsamen Grünen Pass in Kraft treten. Die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate soll dann auch auf EU-Ebene zur Erleichterung der Reisefreiheit beitragen.

Nach derzeitigem Stand wird der Grüne Pass in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie im EWR-Raum und der Schweiz gültig sein. Die Daten, die im QR-Code enthalten sind, dürfen von den besuchten Staaten nicht gespeichert werden.

Das Ziel: An jeder Grenze soll man mit dem QR-Code nachweisen können, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Die technischen Schnittstellen zwischen den Ländern müssen freilich noch aufgebaut werden.

Welche Erleichterungen für Geimpfte, Getestete oder Genesene mit dem Grünen Pass im Ausland möglich werden, kann die Regierung aber noch nicht festmachen. Das sei abhängig von der jeweiligen epidemiologischen Lage und würde jeder Mitgliedsstaat selbst entscheiden.

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