Nach dem Tod einer 85-jährigen Pensionistin musste sich am Mittwoch eine 24-jährige diplomierte Krankenpflegerin am Landesgericht Klagenfurt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung verantworten. Am Ende des Prozesses wurde die junge Frau freigesprochen, das berichtet die Kleine Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Pflegerin vorgeworfen, das Rheuma-Medikament der Pensionistin im vergangenen November zu hoch dosiert zu haben. 13 Tage später starb die 85-Jährige an einem tödlichen Herz- und Kreislaufversagen, zudem soll es zu einer Sepsis gekommen sein.
Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe von Beginn an. "Ich fühle mich nicht schuldig", so die 24-Jährige vor Gericht. "Ich kann mir diese Überdosierung nicht erklären", sagte sie laut Kleine Zeitung weiter.
Der Dispenser mit den Medikamenten sei für drei Tage völlig falsch befüllt gewesen. "Ich kann mir nicht erklären, wie diese Tabletten da hineingekommen sind. Ich habe sie jedenfalls nicht so befüllt", erklärte die Pflegerin.
Auch ihre Verteidigerin verwies auf "viele Widersprüche und Ungereimtheiten". Es habe nicht eindeutig festgestellt werden können, wer die Medikamente wann in den Dispenser gegeben habe. Mehrere Pflegekräfte hätten die Pensionistin betreut, außerdem habe die Frau selbst jederzeit Zugriff auf die bei ihr zu Hause gelagerten Medikamente gehabt. Laut Verteidigung habe zudem ein chemisch-toxikologisches Gutachten keine Überdosierung festgestellt.
Auch mehrere Zeugen, darunter Kolleginnen und ein ehemaliger Praktikant, entlasteten die Angeklagte. Sie beschrieben die 24-Jährige als gewissenhafte und korrekte Pflegekraft.
Nach rund zweieinhalb Stunden verkündete Richterin Sabine Götz den Freispruch. Es habe nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden können, dass ausgerechnet die Angeklagte die Medikamente falsch dosiert habe. Deshalb gelte der Grundsatz: Im Zweifel für die Angeklagte.
Die Pflegerin nahm laut Kleine Zeitung das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.