Eklat bei Weihnachtsfeier

Richter belästigt Assistentin sexuell – 3.500 € Strafe

Weil er sich und seine Finger nicht im Griff hatte, musste ein Richter nun selbst auf die Anklagebank. Zunächst bestritt er, dann gab er alles zu.
Wien Heute
23.02.2026, 13:43
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Was als gemütliche Weihnachtsfeier begann, endete vor Gericht. Nach der offiziellen Feier wurde bei einer privaten "Afterparty" in den Räumlichkeiten des Gerichts weitergefeiert. Dort soll es zu massiven Übergriffen gekommen sein.

In der disziplinären Aufarbeitung heißt es wörtlich: "Die sexuelle Belästigung bestand in Handlungen, bei denen der Beschuldigte die Betroffene nicht bloß zufällig an der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstellen berührt hat und dadurch entgegen deren erkennbarem Willen in deren Intimsphäre eingegriffen hat."

Anschuldigungen seien "lebensfremd"

Der betroffene Richter, tätig am Bundesverwaltungsgericht, hatte die Vorwürfe zunächst zurückgewiesen. Die Anschuldigungen seien "lebensfremd" und "nicht mit der Realität in Einklang zu bringen", erklärte er laut "Presse". Das Bundesfinanzgericht übernahm schließlich die disziplinarrechtliche Prüfung.

Assistentin bedrängt und unter Druck gesetzt

Dort wurde festgestellt, dass der Mann seine Assistentin bei der Feier wiederholt "sexuell belästigt hat". Gegen 2.30 Uhr Früh soll er die Frau beim Jackenholen aus seinem Büro bedrängt haben, noch mit ihm etwas trinken zu gehen. Vor dem Gerichtsgebäude, während er auf ein Taxi wartete, habe er zusätzlich Druck ausgeübt und ihr unterstellt, sie habe einen juristischen Mitarbeiter sexuell belästigt.

Das Disziplinargericht hielt fest, diese Worte seien geeignet gewesen, die Frau "mit der Unterstellung einer strafbaren Handlung einzuschüchtern" und das "verletzt das richterliche Standesansehen".

Ermittlungen wegen "Po-Grapsch-Paragraf"

Auch strafrechtlich wurde ermittelt - wegen einer Bestimmung, die in der öffentlichen Debatte als "Po-Grapsch-Paragraf" bekannt wurde. Gemeint sind Fälle, in denen jemand "eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt". Das Verfahren wurde vom Bezirksgericht Wien Innere Stadt mit einer Diversion erledigt. Damit übernahm der Richter Verantwortung, ein Urteil und eine Vorstrafe blieben aus.

In der Disziplinarverhandlung zeigte sich der Mann schließlich geständig. Die sexuelle Belästigung und den Druck auf die Assistentin räumte er ein. Auch die Worte vor dem Gerichtsgebäude gab er zu, sprach jedoch von einem Scherz.

Vier "dienstliche" Anrufe in der Nacht

In einem weiteren Punkt wurde er freigesprochen. Er hatte die Frau in der Nacht viermal und am nächsten Morgen weitere viermal angerufen. Laut Disziplinargericht sei seine Erklärung "glaubhaft und nachvollziehbar" gewesen, dass es sich um dienstliche Gründe gehandelt habe.

Der Disziplinarsenat verhängte schließlich eine Geldstrafe von 3.500 Euro sowie 350 Euro Verfahrenskosten. Bei einem Monatsgehalt von 10.179 Euro brutto bleibt es damit bei einer finanziellen Sanktion.

Zu tief ins Glas geschaut – das sei keine Entschuldigung, stellte das Gericht klar. Die Feier hat für den Richter ein teures Nachspiel.

{title && {title} } red, {title && {title} } 23.02.2026, 13:43
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