Am Landesgericht Leoben wurden am Montag die 49-jährige Stiefmutter und der leibliche Vater (37) eines sechsjährigen Mädchens zu 15 Monaten bedingter sowie zwölf Monaten teilbedingter Haft rechtskräftig verurteilt. Sie hatten das Kind auf abscheuliche Weise gequält und sich selbst dabei gefilmt.
Selbst Richter Roman Weiß wurde dabei übel: "Wenn man sich die Videos davon anschaut, was Sie diesem herzlichen kleinen Mädchen angetan haben, kommen einem teilweise die Tränen, teilweise die Wut".
Die Eltern sollen das Kind gedemütigt, beschimpft, gequält und extremem psychischen Druck ausgesetzt haben, berichtet die "Kleine Zeitung" aus dem Gerichtssaal. Die Horror-Vorgänge aufgedeckt hatte demnach die erwachsene, leibliche Tochter der 49-Jährigen. Nach zweieinhalb Stunden Verhandlung fielen die Schuldsprüche.
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Der geschockte Richter habe bei der Verkündung des Urteils keinen Zweifel gelassen, dass er sich vom Gesetzgeber einen härteren Strafrahmen für solcherart Delikte wünsche, heißt es.
Während des Prozesses wurde nur ein Teil der 18 sichergestellten Videos der Misshandlungen vorgespielt. Doch selbst das reichte: Darin war zu sehen, wie die Sechsjährige bis zum Erbrechen essen musste, teilweise sich schon übergeben musste, als sie sich nur zum Tisch setzte. Unter wüsten Beschimpfungen wurde sie dann gezwungen, ihr eigenes Erbrochenes aufzulecken.
Ein andermal habe die Stiefmutter sie ins Auto gesetzt und ihr gedroht, sie irgendwo am Straßenrand einfach auszusetzen, bis sie von ihrer "bösen" leiblichen Mutter abgeholt werde. Dieser war das Mädchen Jahre vorher wegen Gefährdung des Kindeswohls behördlich entzogen worden.
Die 49-jährige Stiefmutter gestand – kein Wunder Anbetracht der Beweislast – die Taten. Sie sei "überfordert" gewesen zu sein, habe Alkohol und Psychopharmaka geschluckt, das Mäderl aber "gemocht". Sie beteuerte: "Ich habe alles für sie getan. Es tut mir leid, ich kann das nicht mehr entschuldigen." Der Vater des Kindes will zwar mit den "Erziehungsmethoden" nicht einverstanden gewesen sein, er sei aber selten daheim und machtlos gewesen.
Richter Weiß war fassungslos: Die Folter des Kindes sei "eine Sauerei, die ihresgleichen sucht", tobte er. Die Taten der Stiefmutter würden "einem Mord gleichkommen", auch wenn dieser "nicht körperlich" sei. Er sprach die Angeklagte direkt an: "Sie haben eine Kinderseele ermordet, mir graut vor Ihnen".
Das Kind wurde inzwischen woanders untergebracht, es gibt keinen unbegleiteten Kontakt mehr zu ihrem Vater und der Stiefmutter.