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Richter verbietet Mohn-Gebäck zum Frühstück

Als Aktivist ließ sich Jason B. nicht den Mund verbieten. Wegen seiner Essgewohnheiten verliefen Drogentests aber wiederholt positiv – Mohnverbot.

Heute Redaktion
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Jason B. wurde "mundtot" gemacht. Er darf per Gerichtsbeschluss seine Lieblingsspeise nicht mehr essen.
Jason B. wurde "mundtot" gemacht. Er darf per Gerichtsbeschluss seine Lieblingsspeise nicht mehr essen.
Bild: iStock, Maricopa County Sheriff's Office

Ein Gericht im US-Bundesstaat Oregon hat einen Mann dazu verdonnert, ab sofort keine Lebensmittel mehr zu verzehren, in denen sich Mohnsamen befinden könnten.

Das hatte der zuständige Richter am Montag entschieden, nachdem Jason B. Drogentests wiederholt positiv ausgefallen waren, obwohl dessen Anwalt vehement beteuerte, sein Mandant nehme keine entsprechenden Substanzen.

Also wurde ein Gutachten eingeholt – mit indifferentem Ergebnis. Es konnte auch von den Experten nicht ausgeschlossen werden, dass der regelmäßige Verzehr eines Mohn-Bagels zu den erhöhten Morphinwerten führen.

Das Nachrichtenportal "Oregon Live" berichtete über das Geschehen vor Gericht.

Er hatte sich im vergangenen Jahr schuldig bekannt, geplant zu haben Staatsangestellte im Malheur National Wildlife Refuge, ein Naturschutzgebiet in Harney County, durch Einschüchterungen, Drohungen und Anwendung von Gewalt von ihrer Arbeit abzuhalten.

Drogentest und Mohn-Bagels

In diesem Fall sollte er am Montag vor Gericht gegen den Anführer der Aktivistenbewegung aussagen, wurde aber nicht in den Zeugenstand gerufen.

Jason B. wurde vom Richter unterdessen wieder auf freien Fuß gesetzt, unter einer besonderen Auflage: "Der Angeklagte darf keine Dinge konsumieren, in denen Mohnsamen enthalten sind."

Er gelobte, künftig zum Frühstück nur noch Eiklar und Tee zu sich nehmen. Es wird erwartet, dass gegen ihm im kommenden Monat eine Haftstrafe auf Bewährung ausgesprochen wird. (chk/rcp)