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Ried geht gegen Rapid-Star Hesselink vor Gericht

Heute Redaktion
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Nach nur zwei Spielen hat Rapid-Star Jan Vennegoor of Hesselink bereits ordentlich Probleme am Hals. Ried will den Niederländer nach einem Foul an Stefan Lexa verklagen.

Die 1:3-Niederlage im Innviertel könnte für Rapid ein Nachspiel bei der Staatsanwaltschaft haben. Wie die Oberösterreichischen Nachrichten berichten, ermittelt die Staatsanwaltschaft Ried gegen Jan Vennegor of Hesselink. Grund ist ein Vergehen gegen Stefan Lexa während des Spiels am Mittwoch. Der Ex-ÖFB-Teamkicker zog sich nach einem Zusammenprall mit dem Niederländer einen Kreuzband-Einriss und Seitenbandriss im linken Knie zu. Lexa wird mehrere Monate ausfallen.

Verfahren wegen schwerer Körperverletzung?

"Sollte das Foul ohne Bezug zum Ball erfolgt sein, ist das schwere Körperverletzung", meint Staatsanwalt Alois Ebner. Auch Ried-Sportmanager Stefan Reiter ist zornig: "Um einen unserer Spieler niederzutreten, müssen sie nicht extra einen Spieler aus dem Ausland holen." Und Lexa behauptet: "Das war pure Absicht mit Vorsatz. Er hat es mir nach einem Duell bereits vor der Aktion angedroht, dass er mich noch einmal erwischen wird."

"Kann er sich sonst wo hinstecken"

Der 33-Jährige, dessen Karriere durch diese Verletzung bedroht ist, schäumt vor Wut und würde derzeit nicht einmal eine Entschuldigung des Rapid-Stars akzeptieren: "Die kann er sich sonst wo hinstecken." Dass Schiedsrichter Thomas Gangl der Zusammenprall nicht einmal einen Foulpfiff wert war, bringt Lexa zusätzlich auf die Palme: "Das ist auch unglaublich. Er sagt zu mir, dass er nicht alles sehen kann. Dabei steht er vier Meter daneben und hat freie Sicht, wie er mir das Knie abtritt."

Erinnerungen an "Kung-Fu-Didulica"

Das erste und einzige Mal, dass in der österreichischen Bundesliga ein Foul Auslöser eines Gerichtsverfahrens war, war die Kung-Fu-Attacke von Austria-Goalie Joey Didulica gegen Rapids Axel Lawarée im Wiener Derby im Mai 2005. Didulica wurde strafrechtlich der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Das Zivilverfahren endete mit einem Vergleich, der Tormann musste eine Geldspende an eine gemeinnützige Organisation für Kinder leisten.