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Russische Doping-Sünder dürfen doch in Rio starten

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Das vom IOC beschlossene generelle Startverbot für ehemalige Dopingsünder ist vom Internationalen Sportgerichtshof CAS gekippt worden. Demnach ist die entsprechende Regel 3 "nicht durchsetzbar", weil sie die Rechte der Athleten verletzt.

Das vom IOC beschlossene generelle Startverbot für ehemalige Dopingsünder ist vom Internationalen Sportgerichtshof CAS gekippt worden. Demnach ist die entsprechende Regel 3 "nicht durchsetzbar", weil sie die Rechte der Athleten verletzt.

Das Gericht gab damit den beiden russischen  Ruderern Anastasia Karabelschtschikowa und Iwan Podschiwalow recht. Sie hatten Einspruch gegen diese Doppelbestrafung eingelegt. Beide waren 2008 wegen Dopings für jeweils zwei Jahre gesperrt worden.

Klar war. dass der CAS den Ausschluss von früher gedopten russischen Athleten von den Spielen als nicht durchsetzbar ablehnt, so die Mitteilung. 

Damit wird die Rede von IOC-Boss Bach zu reiner Makulatur: Nur wenige Stunden vor der Entscheidung des  CAS hatte er betont: "Wir waren deutlich: Kein russischer Athlet darf antreten, wenn er Sauberkeit nicht nachgewiesen hat", so der Olympia-Präsident bei einer Pressekonferenz.

n der Nacht dann das Gegenteil: So wurde bekanntgegeben, dass die IOC-Entscheidung gekippt wird:

 

IOC Review Panel decides on the participation of Russian athletes at the Olympic Games Rio 2016
— IOC MEDIA (@iocmedia)