Salzburg

Salzburger Gastronom nach Thailand-Flucht gefasst

Nach einer jahrelangen Flucht quer durch den asiatischen Kontinent konnte ein Salzburger Gastronom nun in Schwechat festgenommen werden.

Leo Stempfl
Die Polizei übernahm den Salzburger am Flughafen Wien. (Archivbild)
Die Polizei übernahm den Salzburger am Flughafen Wien. (Archivbild)
Sabine Hertel

Ein 50-jähriger Österreicher konnte am 29. September, kurz vor 6 Uhr früh, nach jahrelangen Betrugs-Ermittlungen am Flughafen Wien-Schwechat von Polizisten des SPK Schwechat festgenommen werden. Gegen den Beschuldigten ermittelte das Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos Salzburg seit Juli 2019, als seine Ex-Lebensgefährtin durch ihre Anzeige wegen Körperverletzung den Fall ins Rollen gebracht hatte.

Über Usbekistan nach Thailand

Im Dezember 2020, rund eineinhalb Jahre nach Ermittlungsbeginn, flüchtete der Beschuldigte anfangs nach Usbekistan, später über Russland und die Türkei nach Thailand. Gegen ihn wurden zwei europäische Haftbefehle aus Österreich ausgestellt.

Ein Jahr nach seiner Flucht, im November 2021 konnte der Aufenthaltsort in Thailand ermittelt werden. Durch die gute Zusammenarbeit mit Verbindungs- und Fremdenpolizeibehörden in Thailand sowie dem Bundeskriminalamt (Zielfahndung) konnte der Mann nun nach seiner Festnahme in Thailand offiziell in Wien festgenommen werden.

Hunderttausende Euro Schaden

Der ehemalige Gastronom wird beschuldigt, zahlreiche Lieferanten, Werbeagenturen und Kooperationspartner durch Betrugshandlungen mit einer Höhe von mehr als 200.000 Euro geschädigt zu haben. Unter anderem bezahlte er laut den Ermittlern gelieferte Waren, Werbeaufträge oder Autoreparaturen nicht, überwies widerrechtlich 15.000 Euro an Privatpersonen ins Ausland und nützte mehr als 30.000 Euro an Firmengeldern für private Zwecke.

Der Beschuldigte wird unter anderem wegen schwerem und gewerbsmäßigem Betrug, Veruntreuung, Geldwäscherei, Begünstigung und betrügerischer Krida an die Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt. Er wird nächste Woche von Wien nach Salzburg überstellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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