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Sanel Kuljic zu fünf Jahren Haft verurteilt

Heute Redaktion
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Im Prozess rund um den bisher größten österreichischen Wettskandal ist am Freitag in Graz die Urteile gefallen. Die beiden Hauptangeklagten Sanel Kuljic und Dominique Taboga wurden zu, nicht rechtskräftigen, ubedingten Freiheitsstrafen verurteilt.

Im ist am Freitag in Graz die Urteile gefallen. Die beiden Hauptangeklagten Sanel Kuljic und Dominique Taboga wurden zu, nicht rechtskräftigen, ubedingten Freiheitsstrafen verurteilt.

Der frühere Fußball-Teamspieler Sanel Kuljic ist zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Als "zentrale Figur" im Manipulationsprozess fasste Kuljic mit fünf Jahren die höchste Strafe aus. Sein ehemaliger Teamkollege Dominique Taboga fasste eine teilbedingte Haftstrafe aus. Verhandelt wurde die teilweise versuchte Manipulation von 18 Bundesliga-Spielen. 

Im bisher größten österreichischen Prozess wegen Spielmanipulationen saßen fünf Spieler und ebensoviele weitere Personen von 2004 bis 2013 auf der Anklagebank. Der Prozess endete mit acht Schuld- und zwei Freisprüchen. Kuljic nahm das Urteil unter Tränen zur Kenntnis. "Sie waren ein Fußballgott, sie müssen diesen Schaden auch gegenüber ihren Fans erst einmal wieder gutmachen", sagte Richterin Elisabeth Juschitz zu Kuljic. 

Taboga zu drei Jahren teilbedingt verurteilt

Dominique Taboga, der bei den meisten Manipulationen dabei war, wurde zu drei Jahren verurteilt, davon zwei bedingt. Taboga nahm kurz nach der Urteilsverkündung den Richterspruch an. Der ehemalige Grödig-Profi hatte den Fall erst ins Rollen gebracht. Als Fußballer ist Taboga lebenslang gesperrt, strebt jetzt eine Karriere als Sportreporter an. "Es ist verwerflich, bei einem Sport, bei dem es um Fairness geht, das ins Gegenteil zu verkehren", so die Richterin. 

Neben den Manipulationen wurden auch Erpressung, Nötigung, Veruntreuung und Falschaussage verhandelt. Geld wurde verliehen und zurückerpresst. Für Kuljic wurde ein Fußfesselverbot erlassen, dieses gilt für Taboga nicht. Der ehemalige Profi Thomas Zündel wurde freigesprochen. Fünf der Beschuldigten nahmen die Strafen an, die weiteren fünf erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.