Wien

"Scharfe Richterin" erteilt Bierwirt-Enthaftung Absage

Rechtlich nicht vorgesehen, stellte der Mordverdächtige Bierwirt trotzdem einen Enthaftungsantrag. Dabei soll er auch seine Richterin belästigt haben.

Leo Stempfl
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Im Gefängnis soll sich das Wesen des Bierwirten bisher nicht sonderlich gebessert haben.
Im Gefängnis soll sich das Wesen des Bierwirten bisher nicht sonderlich gebessert haben.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Der Bierwirt will frei sein, erzählt sein Anwalt der "APA". Es gibt nur ein Problem: Schon seit Ende April sitzt er in U-Haft, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin erschossen haben soll. Die 35-jährige Krankenschwester soll sich wenige Tage zuvor endgültig von ihm getrennt haben, der 42-Jährige tauchte daraufhin mit einer Pistole an ihrer Wohnung auf, schoss vermutlich auf sie. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Rechtlich ist bei Mordverdacht die U-Haft unabdingbar. Das hinderte den Bierwirt jedoch nicht, einen Antrag auf Enthaftung zu stellen. Der Wiener versprach im Schreiben, seine Wohnung nicht zu verlassen und sich artig zu verhalten. Trotzdem wurde der Antrag nun – wenig überraschend – vom Wiener Landesgericht abgewiesen.

"Meine scharfe Richterin"

Wann dem Verdächtigen der Prozess gemacht wird, steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht Anklage eingebracht. Es wird gemutmaßt, dass das psychiatrische Gutachten noch aussteht. 

Wie schon gegenüber der Grünen-Klubobfrau Sigi Maurer soll der Mann zudem auch im Häfn mit sexuellen Belästigungen aufgefallen sein. Laut Infos der "APA" soll er der Leiterin der Justizanstalt sowie der für ihn zuständigen Haftrichtern Briefe mit anzüglichem Inhalt geschrieben haben. Als Anrede verwendete er etwa "Meine scharfe Richterin".

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