Ein unscheinbares, heruntergekommenes Auto in einer gehobenen Wohngegend von Bregenz brachte einen massiven Stein ins Rollen und deckte ein mutmaßliches Drogennetzwerk auf. Vor dem Landesgericht Feldkirch mussten sich deshalb zwei albanische Staatsbürger verantworten.
Ausgangspunkt war ein aufmerksamer Anrainer, dem ein "Schrottwagen" auffiel, der über längere Zeit unbewegt im Villenviertel stand. Immer wieder beobachtete er Personen, die kurz anhielten, Gegenstände im Fahrzeug ablegten oder daraus entnahmen und anschließend wieder verschwanden. Schließlich verständigte er die Polizei.
"Wäre das Auto irgendwo anders gestanden, wäre man möglicherweise nie auf die Täter aufmerksam geworden", so der Staatsanwalt laut "Vorarlberg Online".
Die Ermittler stellten das Fahrzeug daraufhin unter Beobachtung. Nach und nach konnten die Nutzer des sogenannten "Bunkerautos" identifiziert werden. Von dort führten die Spuren weiter zu einem mutmaßlich strukturierten Drogennetzwerk.
Die Bestellungen seien über Telegram und Signal abgewickelt worden sein – immer wieder hätten sich die Fahrer abgewechselt und teilweise gegenseitig eingeschult. Bis zu zwölf Lieferadressen pro Tag sollen beliefert worden sein. "Das Vorgehen der Täter ist hoch professionell gewesen", hieß es von Ermittlern. Kokain sei dabei portioniert, verpackt und schließlich in Socken versteckt übergeben worden, Chatnachrichten löschten sich automatisch.
"Ich bin schuldig für das, was ich getan habe", sagte der Erstangeklagte (42), ein in Spanien lebender Albaner vor Gericht. Er bestritt jedoch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Auch der zweite Angeklagte (25) zeigte sich geständig. "Das Leben war schwierig", erklärte er und verwies auf seine Lebensumstände in Albanien.
Die Richterin sah am Ende eine klare Struktur. Das über zwei Jahre aufgebaute System sei "wie ein Unternehmen" organisiert gewesen. Aufgrund der Dauer und der Vielzahl der Beteiligten sei der Tatbestand einer kriminellen Vereinigung "unzweifelhaft" erfüllt.
Der Erstangeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, der zweite Angeklagte zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.