Wien

Schülerin (16) positiv, aber Behörde informierte nicht

Ohne das Handeln der Wienerin nach ihrem positiven PCR-Test wüssten ihre Klassenkollegen nichts. Denn seitens der Stadt gab es keine Info.

Heute Redaktion
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Corona-Fall in Wiener Gymnasium
Corona-Fall in Wiener Gymnasium
Christoph Soeder / dpa / picturedesk.com

Ende vergangene Woche ließ sich die Schülerin eines Gymnasiums in Wien in der Schule freiwillig PCR-testen. Am Freitagabend stand dann fest: das Mädchen ist an Corona erkrankt. Via Whatsapp informierte sie sofort ihre Klassenkameraden.

Kontaktpersonen über Tage ohne offizielle Mitteilung

Es sollte die bisher einzige Information bleiben. Bei einem positiven Fall sind die Schulen verpflichtet, diese an die zuständige Gesundheitsbehörde zu melden, in Wien ist das die MA15. Diese übernimmt und ist für Absonderungsbescheide und das offizielle Contact Tracing zuständig. Doch eben das blieb in diesem Fall scheinbar aus. Wie "Heute" erfuhr, offenbar kein Einzelfall. Auch in einer Schule in Meidling gab es vergangene Woche positive Fälle, wegen der fehlenden Info der Stadt übernahmen Eltern das Contact Tracing.

Direktor informierte zwei Tages später

Sonntagnachmittag meldete sich der Direktor der Schule per Mail bei den Eltern und informierte sie darüber, "dass eine Mitschülerin Ihres Kindes positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Meine Meldung an die Behörden ist erfolgt. Da keine MitschülerIn im unmittelbaren Umfeld ungeimpft ist, wurde der MA 15 auch keine Liste mit K-1-Kontakten übermittelt“.

K1 nur für unmittelbare Sitznachbarn oder enge Kontaktpersonen

Werden in einer Schule Kinder oder Jugendliche positiv auf das Coronavirus getestet, so fällt es der MA15 zu, zu entscheiden, wer eventuell in Quarantäne muss. Gelten tut dies für K1-Kontakte, so Personen, die entweder länger als 15 Minuten oder mit weniger als zwei Metern Abstand mit dem erkrankten Schüler in Kontakt waren. Sind die Kontaktpersonen genesen oder geimpft, so kann der Status auf K2 geändert werden. Ebenso K2 ist, wer entweder weniger als 15 Minuten mit dem infizierten Schüler in Kontakt oder mehr als zwei Meter von ihm weg war. Eine Quarantäne ist dann nicht zwingend erforderlich.

Laut der geltenden Verordnung des Bundes gelten im Klassenverband nur die unmittelbaren Sitznachbarn und andere enge Kontaktpersonen als K1. Im Einzelfall kann die Gesundheitsbehörde aber anderes beschränkt werden. K1-Personen können sich mit einem negativen PCR-Test ab Tag 5 der Quarantäne freitesten.

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    "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk