Die Vollstreckung der Haftstrafe von Alfons Schuhbeck wird bis mindestens 4. September 2026 ausgesetzt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft München I.
Ein beauftragter Sachverständiger sei zu dem Schluss gekommen, dass der ehemalige Fernsehkoch derzeit nicht haftfähig ist. Eine Strafvollstreckung sei "auch in einer Justizvollzugsanstalt mit Krankenabteilung nicht umsetzbar", heißt es.
Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, leidet Schuhbeck an einer schweren, nicht heilbaren Krebserkrankung. Trotz einer Operation konnte nicht der gesamte Tumor entfernt werden, auch Lymphknoten sind betroffen.
Der 76-Jährige muss weiterhin regelmäßig ärztlich überwacht werden, teils auch im Krankenhaus. Nach dem 4. September will die Staatsanwaltschaft erneut prüfen, ob eine Fortsetzung der Haft möglich ist.
Im Juli 2025 hatte das Landgericht München I Schuhbeck wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrugs zu insgesamt vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Bereits im August 2023 hatte er eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten.