Direkt aus U-Haft

Unfassbar! 14‑Jähriger kündigt Richter Straftaten an

Ein blutjunger Bub will in Haft, weil seine Freunde im Gefängnis sitzen. Bei seiner Entlassung droht er neue Straftaten an – und setzt sie um.
Newsdesk Heute
26.02.2026, 21:24
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

In einem unglaublichen Kriminalfall sorgt ein erst 14‑jähriger Bub in Wien für Aufsehen: Obwohl er erst kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, nachdem er und seine Kumpanen erklärten, sie wollten "hinter Gitter" zu ihren bereits inhaftierten Freunden, klickten kurze Zeit später erneut die Handschellen, berichtet die "Krone".

Der Fall begann, als der Jugendliche – damals erst zwölf Jahre alt – mit einer Softgun einen Mitschüler im Zug nach Neusiedl am See bedrohte und Geld erpresste. Weitere ähnliche Delikte standen laut Polizei im Raum.

Wollten in Haft, weil Freunde einsaßen

Vor Gericht gaben die jungen Angeklagten damals offen zu, dass sie in Haft gehen wollten – aus Loyalität zu Freunden, die bereits im Gefängnis sitzen. Sie kündigten auch an, bei einer Freilassung sofort wieder straffällig zu werden.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133

Gewaltschutzzentrum: 0800 222 555

Opfer-Notruf: 0800 112 112

Und genau das ist passiert: Kaum wieder auf freiem Fuß, soll der 14‑Jährige mehrere Autoeinbrüche verübt haben – wieder landete er in Haft.

Offenbar keinerlei Einsicht gezeigt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat inzwischen Anklage gegen die Jugendbande erhoben. Verteidiger Philipp Winkler kritisiert laut "Krone", die Burschen hätten keinerlei Einsicht gezeigt und würden sich der Konsequenzen ihres Handelns "weder für sich noch ihre Familien" bewusst sein.

Trotz der dramatischen Taten drohen den Jugendlichen im Ernstfall nur wenige Jahre Haft – in der Praxis könnten viele Verurteilungen sogar mit bedingten Strafen enden. Ob der 14‑Jährige erneut in Haft bleibt, wird ein Gericht entscheiden.

{title && {title} } red, {title && {title} } 26.02.2026, 21:24
Jetzt E-Paper lesen